Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 186

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Qualität für die Studierenden sichern – und dagegen kann niemand sein, Herr Dr. Graf. Wir alle müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit die Angebote für unsere Stu­dierenden den europäischen Maßstäben entsprechen, die Qualität gesichert und die Gleichwertigkeit der Abschlüsse im europäischen Kontext verlässlich vorhanden ist. Mit diesem Gesetz möchten wir daher europäische Standards in Österreich im gemein­samen Hochschulraum sichern.

Es ist wichtig, dass wir die Autonomie ergänzen. Wir schaffen sie nicht ab, ganz im Gegenteil, wir ergänzen sie: Autonomie auf der einen Seite und externe Qualitätssiche­rung auf der anderen Seite – zwei wichtige Säulen zur Weiterentwicklung unseres leis­tungsfähigen österreichischen Hochschulbereichs.

Die interne Qualitätssicherung haben wir im UG 2002 bereits verankert. Jetzt wird sie um jene zweite Säule, nämlich die externe Qualitätssicherung, ergänzt. Das ist längst europäischer Standard. Wir stellen uns dieser Herausforderung.

Zweitens ist dieses Gesetz auch eine Verwaltungsvereinfachung. Es führt drei ver­schiedene Einrichtungen in einer Qualitätssicherungsagentur zusammen. Es sichert, dass die verschiedenen Aufgabenbereiche und Expertisen der drei Einrichtungen, die bisher separat gearbeitet haben – für die Qualitätssicherung im Universitätsbereich, für die Qualitätssicherung im Fachhochschulbereich und für die Akkreditierung der Privat­hochschulen –, nun zusammengeführt werden und diese Expertise gemeinsam allen Sektoren, nämlich den Fachhochschulen, den öffentlichen Universitäten und den priva­ten Universitäten, zur Verfügung steht.

Das Motto dieses Qualitätssicherungsgesetzes ist: Wo „Bachelor“, „Master“ und „PhD“ draufstehen, muss auch das entsprechende Studium enthalten sein. – Die externe Qualitätssicherungsagentur soll eben sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt wer­den.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Qualitätssicherungsgesetz haben wir allen euro­päischen Anforderungen Rechnung getragen, aber auch sichergestellt, dass die Stu­dierenden ein verlässliches Angebot erhalten.

Was brauchen wir noch? – Wir brauchen jetzt als nächsten Schritt die entsprechende Kapazitätsplanung, eine studienplatzbezogene Finanzierung und entsprechende Auf­nahmeverfahren, insbesondere in jenen Studienrichtungen, die überlaufen sind. Wir brauchen daher im nächsten Schritt eine Fortsetzung des Ausbaus an Qualität mit dem Hochschulplan – das ist ein ganz wichtiger Schritt –, und wir brauchen einen Ausbau der berufsbegleitenden Angebote, insbesondere in der Berufsbildung. Das heißt, dass mehrere kurze, aufeinander abgestimmte Curricula am Ende wieder mit den Hoch­schulen gemeinsam zu einem tertiären Abschluss führen.

Wir möchten daher für unsere Studierenden künftig das Angebot erweitern. Heute aber schließen wir die Qualitätssicherung der bestehenden Angebote ab.

Herr Bundesminister, Ihnen und dem Ressort ganz herzlichen Dank für diese gute Ar­beit, die Sie durch einen großartigen Diskussionsprozess geführt haben. Danke an Ihr Ressort für diese Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


17.50.03

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Frau Kollegin Cortolezis-Schlager! Ich möchte jetzt keine Suppendiskussion führen, aber worauf ich schon Wert lege: Das Parlament ist


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite