Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 187

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ein Kontrollorgan, und wenn hier Wissenschaftssprecher reden, dann würde es mir gut gefallen, wenn diese Reden nicht so klingen würden wie die eines Pressesprechers des betreffenden Ressorts. Das ist nicht der Sinn des Parlaments.

Die Qualitätssicherung ist etwas Wichtiges, aber stellen Sie sich vor, es gibt seit Lan­gem Qualitätssicherungen an den Universitäten. Man kann darüber reden, wie gut sie sind, wo sie ausbaufähig sind, wo sie versagt haben oder wo letztendlich das Minis­terium aus Evaluierungen nicht die geringsten Schlüsse gezogen hat. Ein schlechter Output oder gewisse Mängel an den Universitäten sind nicht immer selbst verschuldet, sondern auch Sache der Allokation von Mitteln und Ressourcen und letztlich auch der Finanzierung und des Ressorts.

Wenn es schon Qualitätssicherungen und Evaluierungen gibt, dann würde ich mir von einem Qualitätssicherungsgesetz neu erwarten, dass es ganz klare und deutliche Ver­besserungen zeigt. Das heißt mehr Transparenz, es muss besser umsetzbar sein, es muss bürokratisch zu handlen sein. Es sollten profunde Vergleiche zwischen den ein­zelnen Fachrichtungen und Standorten ermöglicht werden, und es sollten daraus Handlungsanweisungen entstehen, die in Zukunft zu vermehrter Qualität führen könn­ten.

Wenn ich mir jetzt zum Beispiel die Ombudsstelle der Studierenden anschaue, dann frage ich mich, was da los ist. Früher hat das „Studierendenanwaltschaft“ geheißen. Unter „Anwalt“ verstehe ich einen Mann/eine Frau, der/die sich für die Anliegen der Studierenden einsetzt. In einem Ministerratsvortrag 2001 wurde diese Studierendenan­waltschaft auch dadurch charakterisiert, dass sie Beschwerden der Studierenden auf­nimmt. Jetzt ist nur mehr von einer „Servicestelle“ die Rede.

Ich meine, es ist Sache der Universität und Sache des Ministeriums, Studenten ein Service zu bieten. Ein gutes Studium zum Beispiel ist ein Service, gute Studienunter­lagen sind ein Service. Aber wo sollen die Leute hingehen, wenn sie Beschwerden ha­ben? Soll dieses Wort überhaupt nicht mehr im Text eines Gesetzes vorkommen? Glauben Sie, wenn das nicht mehr drinsteht, dann gibt es auch keine Beschwerden mehr, weil alles so super ist? – Ich glaube, nein. Ich finde das auch sehr ärgerlich, dass man darauf verzichtet. Es bräuchte so eine Studierendenanwaltschaft, auch Fi­lialen davon an jeder Universität, und die bräuchten auch Ressourcen. Da fehlt mir ei­niges.

Wenn man besser evaluiert, wenn man prüft, dann braucht man mehr Ressourcen. Es geht dabei um Atomphysik, Soziologie und Sprachwissenschaften bis hin zur Meister­klasse im Cellospielen. Das soll ein Board mit 14 Leuten machen? Die werden sich Know-how zukaufen müssen, und zwar teuer und nicht billig. Sie charakterisieren im Gesetz, die Personen müssen exzellente Kenntnisse des internationalen Hochschul­wesens, wissenschaftliche Erfahrung in Qualitätssicherung haben. – Das ist alles nett gesagt – ich habe viel Nettes gelesen in Forschungsstrategien des Bundes, überall steht Nettes drin –, aber wenn es dann darum geht, wie man das macht, wie man das finanziert, wie man das garantiert, dann findet man keine Zeile darüber.

Ich halte ganz elementar die Kritik aufrecht, dass der gesamte tertiäre Sektor dieser Qualitätssicherung unterliegen soll. Ich halte es für eine fade, langweilige und auch peinliche Ausrede, wenn man argumentiert, die Pädagogischen Hochschulen gehören in ein anderes Ressort, gehören zu einer anderen Partei, somit ist das nicht möglich. Eine Regierung, die über zwei Ressorts nicht eine gute Klammer schlagen kann, hat meiner Meinung nach nicht nur in der Verwaltungsreform, sondern auch in der Kreati­vität versagt.

Versäumt wurde auch, Privatuniversitäten besser zu definieren, was der Wunsch vieler Kritiker war. Man hätte zum Beispiel schon reinschreiben können, dass Privatuniversi-


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