täten das widerspiegeln, was „Universitas“ irgendwie andeutet: eine Breite und Vielfalt des Angebotes und nicht, immer mehr von immer weniger zu wissen. Eine zahnärztliche Privatuniversität, so „Universitas“, allein für Ober- und Unterkiefer reicht nicht.
Wesentlich zu sein scheint mir die Kritik des Akkreditierungsrates, die ich zitieren möchte: Der Anspruch, mit dem Gesetz ein sektorenübergreifendes System der Qualitätssicherung zu schaffen, wird in wesentlichen Punkten nicht verwirklicht, da die Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren und deren Rechtsfolgen für öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten nach wie vor ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich gehandhabt werden. – Zitatende.
Ich frage mich weiters – man soll ja Lehre, Forschung und Verwaltung evaluieren, die hat ja auch etwas mit Qualität zu tun; diese Bereiche sollten sich nicht spießen –: Wie sorgen Sie dafür, dass die jeweils notwendige Expertise vorliegt? Nicht jeder, der berufsbezogen die Curricula begutachten kann, kann genauso gut die Qualität der Forschung begutachten. Das halte ich für unmöglich. Der Glaube an Wunderwuzzis sollte der Regierung vielleicht doch langsam abhandenkommen.
Was aber schon noch interessant ist, ist ein Artikel von Herrn Dr. Werner Hauser vom Joanneum Research, Hochschulrecht. Da steht: Über Akkreditierung entscheidet das Board und über Verlängerungen dieser entscheidet das Board. Jede Entscheidung bedarf aber der Zustimmung des Ministers, und dieses Ressort hat aber letztlich nicht den Status einer sachlich kompetenten Oberbehörde. – Zitatende.
Das sagt auch der Verfassungsdienst. Da spießt sich was.
Mein letzter Satz setzt sich kritisch mit der Frage der Unabhängigkeit auseinander: Ist eine Qualitätssicherungsagentur unabhängig, die teils vom Bund finanziert wird und teils durch ihre eigenen Einnahmen? Kann sie beeinflusst werden oder nicht? Wie können Sie diese Unabhängigkeit sicherstellen? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
17.56
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Hohes Haus! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der viele Monate lang vorbereitet, verhandelt, unter Konsultation vieler Betroffener mehrfach überarbeitet worden ist. Ich denke, jetzt liegt ein wirklich gutes Ergebnis vor. An diesem Gesetzesvorhaben haben drei Minister mitgewirkt; begonnen unter Minister Hahn, fortgeführt unter Ministerin Karl, jetzt zu Ende geführt unter Minister Töchterle.
Wir diskutieren heute eine gemeinsame Qualitätssicherungseinrichtung für unsere Hochschulen mit einheitlichem Verfahren, das europäischen Standards entspricht und für alle dem Wissenschaftsministerium unterstehenden Hochschulen Geltung hat, also für die Universitäten, die Fachhochschulen und die Privatuniversitäten. Dass im Bereich der PädagogInnen-Ausbildung derzeit grundlegende Reformen in Gang sind, vorbereitet werden, wird als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, und in diesem Zusammenhang liegt es auch auf der Hand, dass für diesen neu zu gestaltenden Bereich auch speziell abgestimmte Verfahren ausgearbeitet werden.
Was die Unabhängigkeit dieser Institutionen betrifft, so ist diese, denke ich, in hohem und notwendigem Ausmaß gegeben. Ich möchte – wir haben das im Ausschuss schon diskutiert – darauf hinweisen, dass ich bei allem Bekenntnis zur Autonomie und zur Unabhängigkeit derartiger Einrichtungen schon auch davor warnen möchte, dass sich die Politik immer mehr selbst entmündigt. Wir alle sollten Interesse daran haben, wichtige bildungspolitische Entscheidungen letztlich auch politisch zu diskutieren und politisch treffen zu können.
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