Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 189

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir beschließen heute auch eine Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes, die aus unserer Sicht einige wichtige Verbesserungen enthält; so zum Beispiel die Ab­schaffung der sogenannten pauschalierten Materialkosten, die versteckte Studienge­bühren dargestellt haben und die es in Hinkunft nicht mehr geben wird. Wir ermögli­chen eine längere Studiendauer für berufsbegleitende Studiengänge, um mehr Flexibi­lität dort zu schaffen, wo sie gewünscht ist, um berufsbegleitend bessere Vereinbarkeit vorzufinden. Es werden künftig Gebühren für Aufnahmeverfahren verboten werden. Es werden erstmals Mindeststandards im Studienrecht geschaffen. Es wird ein Kollegium geschaffen, das erstmals die entsprechende Verankerung der Mitbestimmung der Stu­dierenden und der Lehrenden bringen wird.

Die Frauenquote gilt für alle Gremien, die heute beschlossen werden, und die Bestim­mungen für Frauenförderung in Fachhochschulen und Privatuniversitäten werden aus­geweitet; auch ein wichtiger Punkt aus unserer Sicht.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass das alles aus unserer Sicht natürlich wichtig ist zur Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulbereich, dass aber, um die entsprechende Qualitätssicherung für unsere Hochschulen vorzunehmen, eine entsprechende finanzielle Absicherung der österreichischen Hochschulen beson­ders wichtig ist, um für alle jungen Menschen in unserem Land, die das wollen, eine entsprechende Ausbildung und Ausbildungschancen sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.00.46

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ziel des Qualitätssicherungsrahmengesetzes war es, bei der Qualitätssicherung und auch bei der Akkreditierung in Österreich etwas Ordnung zu schaffen und drei be­stehende Einrichtungen in einer zusammenzufassen, nämlich den Fachhochschulrat, den Österreichischen Akkreditierungsrat und die Österreichische Qualitätssicherungs­agentur in der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Das Problem dabei war, dass der Grundgedanke richtig und wichtig war, dass man ihn auch unter­stützen konnte, die Umsetzung aber wieder typisch österreichisch war. In Wirklichkeit ist es so, dass das Gesetz eine überbordende Bürokratie schaffen wird und vermutlich eine sauteure dazu. Ich bringe dazu auch einige Beispiele.

Die Besetzung der Organe. – Die Generalversammlung in etwa, die zwei Mal im Jahr tagen wird, hat 23 Mitglieder; sechs davon kommen aus der Sozialpartnerschaft, zwei aus den Ministerien; also ganz klassisch rot-schwarz besetzt.

Darüber hinaus hat das Board, der sogenannte Vorstand, 14 Mitglieder. – Ich frage mich einmal allgemein – die FPÖ hat Probleme mit der Frauenquote; ich habe keine –: Warum müssen im Board sechs von 14 Mitgliedern Ausländer sein? Ich frage Sie! Ich glaube, das ist einzigartig in der Gesetzgebung in Österreich, dass man Organe fast zu 50 Prozent mit Ausländern besetzen muss. Was hat das für einen Hintergrund? Nichts gegen die Beschickung durch Experten aus dem Ausland, aber sie festzuschreiben für ein Organ, das halte ich nicht für zielführend.

Die fachlichen Stellungnahmen vom Akkreditierungsrat und von der Qualitätssiche­rungsagentur, die auf dem Tisch liegen, wurden bereits zum Teil zitiert. Ich ergänze noch um eine Stellungnahme der Qualitätssicherungsagentur, die da lautet: Angesichts der geplanten Organisationsstruktur und einer interessenpolitisch gesteuerten Beset­zung der Organe ist zu befürchten, dass weder das Vertrauen der österreichischen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite