Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 190

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Hochschulen noch die Anerkennung auf europäischer Ebene gegeben sein wird. Für Österreich als Hochschulstandort hätte dies dramatische Auswirkungen. – Zitatende.

ÖVP und SPÖ haben zwar noch einen Abänderungsantrag eingebracht, aber auf diese grundlegende Kritik nehmen sie darin keine Rücksicht. Das heißt, es ist letztlich ein Husch-Pfusch-Gesetz, das auch noch sauteuer ist. Das erkennt man in den Erläute­rungen. „Sitzungsgelder für alle Organe“ zum Beispiel: 231 000 €; „Personalkosten AQA“: 400 000 €. Das heißt, die Organe haben bereits fast 60 Prozent der Personal­kosten erreicht – eine gewaltige Summe! (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

„Catering Sitzungen“: 13 100 €. 13 100 €, Frau Kollegin Hakl, für zwei oder drei Sitzun­gen im Jahr. Das muss schon ein schönes Festmenü sein, das man dort serviert. „Mie­te“: 130 000 € – auch nicht gerade wenig.

Das sind Dinge, die zu hinterfragen sind.

Ich frage mich, Herr Minister – ich habe diese Frage schon im Ausschuss gestellt –: Wird es billiger? Wird es teurer? Wie ist das zu argumentieren? – Wir vom BZÖ sagen, mit diesem Gesetz zahlen wir genug. Wir haben genug gezahlt. Es verankert den Pro­porz, sachlich, fachlich wird es von den Experten abgelehnt, und es ist noch dazu sau­teuer. Daher kann man diesem Vorschlag letztlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Töchter­le. – Bitte.

 


18.03.51

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, dass ich, bevor ich auf das In­haltliche eingehe, kurz die Sprachkritik zurückweise, denn in Sachen Grammatik flickt mir niemand am Zeug. Das Deutsche erlaubt die Flexion von Fremdwörtern im deut­schen Deklinationssystem, deswegen kann ich „des Boards“ sagen. Ebenso kann ich, wenn ich das Wort „Kuratorium“ dekliniere, „des Kuratoriums“ sagen. Man sieht daran, die Sprache ist sehr integrationsfreudig. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Jetzt aber ad rem, zur Sache.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute das Qualitätssicherungsrahmengesetz hier im Plenum diskutieren und dass es mit 1. März 2012 in Kraft treten wird, denn mit diesem Gesetz vollziehen wir eine sehr wichtige Stufe im Bologna-Prozess, eine Stufe, über die inhaltlich in Europa seit Jahren intensiv diskutiert und zu der intensiv gearbeitet wird. Gerade weil wir die Hohen Schulen, die Universitäten, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten autonom gestalten wollen, brauchen wir Instrumente zur Qualitätssi­cherung, denn in diesen Institutionen wird sehr viel öffentliches Geld beziehungsweise auch Geld von Sponsoren verwendet und genützt, und die alle haben das Recht – vor allem die Öffentlichkeit –, ein Instrument zu haben, das die Qualität dieser Institutionen sichert, wobei es – und das zu betonen ist wichtig – bei dieser Qualitätssicherung nicht um die inhaltliche Qualität von Forschung und Lehre geht, sondern um die Prozess­qualität. Das ist ganz entscheidend.

In der inhaltlichen Qualität der Forschung ist immer noch die internationale For­schungsgemeinschaft, die – wie man heute sagt, weil man eben Englisches lieber ver­wendet – Scientific Community, das entscheidende Kriterium. Da gebe ich allen, die das betonen, auch den Kritikern des Gesetzes, recht. Das ist das entscheidende Kri­terium für die inhaltliche Qualität. In diesem Gesetz geht es um die Prozessqualität und deren Analyse. Das ist das, was dieses Gesetz regelt. Das ist ein schwieriges Thema, ein komplexes Thema; deswegen hat auch sein Zustandekommen lange gedauert.


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