Aber es liegt jetzt ein, wie ich glaube, sehr guter Entwurf vor, der einen sehr zukunftsfähigen Rahmen schafft für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung unserer Hohen Schulen.
Es ist, wie wir wissen, seit 2009 in Diskussion, und es hat bis zuletzt intensive Diskussionsteilnahme aller Betroffenen stattgefunden. Wir haben bis zuletzt versucht, alle Betroffenen sozusagen zur Geltung zu bringen und alle Einwände im Rahmen eines Kompromisses zu berücksichtigen. Es hat sich gezeigt, dass die Diskussionen dieses gemeinsamen Rahmens von allen für wichtig empfunden und von allen begrüßt wurden und dass letztlich jetzt eine Dachorganisation herauskommt, nämlich die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, die sich sehr eng an die europäischen Vorgaben hält und diese Vorgaben nachzeichnet, sodass wir ein europäisches, ein internationales Produkt vor uns haben, das man herzeigen kann und auf das wir stolz sein können. Ich bedanke mich bei allen, die sich da konstruktiv eingebracht haben. Es war ein schwieriger, aber eben auch ein erfolgreicher Prozess.
Wir bündeln nun, wie schon erwähnt, drei Agenturen in eine. Das heißt natürlich auch, dass es keine ganz einfache Struktur der Gremien geben kann. Es ist schwierig, all diese Einzelgremien zu bündeln; gleichwohl, denke ich, bedeutet das eine wirkliche Verwaltungsreform, eine Verwaltungsvereinfachung, eine Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen.
Ich möchte mich namentlich auch bei meinen Vorgängern, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, bedanken, nämlich bei Minister Hahn und bei Ministerin Karl. Ich habe die Ehre gehabt, dieses Gesetz zu finalisieren, und ich bedanke mich dafür, dass diese Finalisierung durch die konstruktive Mitarbeit vieler gelungen ist. Ich bin überzeugt davon, dass wir nun auf eine ganz gute Basis aufbauen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
18.08
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit beinahe zwölf Jahren reden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der Bologna-Reformen über die Qualitätssicherung im Hochschulraum. Es ist jetzt wirklich soweit, Gott sei Dank. Es war das ein langer und mühsamer Weg, aber er hat sich ausgezahlt.
Natürlich kann man Qualität schwer messen, allerdings kann man sie einfordern. Qualität entwickelt sich auch nicht von selbst, aber man kann durch intensive Informationen Voraussetzungen schaffen und gezielt Veränderungen in Gang setzen, um so bestehende Dinge qualitativ zu verbessern. – Und das ist jetzt geschehen. Die Vorausset-zungen sind nun gegeben, eine entscheidende Qualitätssteigerung zu garantieren.
Auch einer Vereinfachung der Verwaltung wurde stattgegeben, denn aus drei Agenturen wurde eine gemacht. Es kann mir jetzt niemand erzählen, dass das nun teurer werden würde.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass für alle Hochschultypen und für alle Lehrgänge mit universitärem Charakter die gleichen Standards gelten – außer natürlich für die Pädagogischen Hochschulen, die, wie schon gesagt wurde, im Unterrichtsressort angesiedelt sind.
Alleine der Umstand, dass 47 europäische Staaten in diesen Prozess involviert waren, hat zur Folge, dass die Mobilität gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene gesichert wird.
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