Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 244

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.59.32

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf kurz den Außen- und Europapolitischen Bericht 2010 zitieren. In diesem steht nämlich wortwörtlich:

„Der Einsatz Österreichs für das Recht auf Religionsfreiheit stellt einen Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtspolitik dar. Österreich hat sich an der Ausarbei­tung einer EU-Strategie betreffend den verstärkten Einsatz der EU für Religionsfreiheit beteiligt.“

Das heißt, dieser Bericht zeigt auf, dass die Anträge der Abgeordneten Großruck und Kirchgatterer sowie die beiden Anträge der Kollegin Korun bereits vom Außenministe­rium innerhalb der EU seit einem Jahr ausgeführt werden. Deshalb können wir zwar ei­nerseits diesen Anträgen mit ruhigem Gewissen zustimmen, aber die Aktualität dieser Anträge ist fraglich.

Ich gebe dem Kollegen Grosz ungern recht, aber eines muss man ihm schon bestäti­gen: Wir sollten uns künftig im Menschenrechtsausschuss mehr mit jenen Anträgen be­schäftigen, die noch nicht vom Außenministerium umgesetzt wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.00.52

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Umgang mit Men­schenrechten wird, wie die Debatte über die Todesstrafe und auch der Schutz von Min­derheiten, eng mit der Politik der europäischen Demokratien verknüpft. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Als direkte und dazu noch massive Herausforderung der Europäischen Union ist der Umgang mit den Roma hervorzuheben. Diese 10 bis 12 Millionen Menschen zählende Volksgruppe leidet in Europa noch unter stärksten gesellschaftlichen Nachteilen: höhe­re Arbeitslosigkeit, geringere Einkommen, eine schlechte Wohnsituation, geringere Bil­dungschancen, Ausgrenzungen, wohin man blickt.

Es ist nicht lange her, nämlich im Jahre 2008, dass die Regierung Berlusconi eine bio­metrische Datenbank von Roma erstellt hat, unter anderem auch von Minderjährigen. Eine ganze Volksgruppe wurde damit stigmatisiert. Weder entspricht das den Werten der Demokratie noch des europäischen Gedankens.

Ähnliches ist auch der Regierung Sarkozy in Frankreich vorzuwerfen, die im letzten Jahr Massenausweisungen von Roma durchführte.

Wenn man sich das Thema genauer anschaut, würde man sich wünschen, dass man auch von der österreichischen Außenpolitik eine klare Stimme hört.

Zur indirekten Verknüpfung mit den Menschenrechten: Wie heute in Zeitungen zu le­sen war, wird gerade im deutschen Bundestag debattiert, 200 hochmoderne Leopard-Panzer nach Saudi-Arabien zu exportieren; ein Regime, das nicht gerade für seine de­mokratiepolitische Einstellung bekannt ist.

 


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