Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 248

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nem des Herrn Abgeordneten Grosz, betonen, dass der Schutz der religiösen Minder­heiten immer schon ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik war, und dass wir uns diesem Schutz von religiösen Minderheiten im UN-Menschenrechtsrat, in den wir ja bekanntlich jetzt gewählt wurden für drei Jahre, natürlich mit besonderem Nach­druck widmen werden.

Wir setzten uns aber schon bisher auf verschiedenen Ebenen für den Schutz religiöser Minderheiten ein. Auf der EU-Ebene zum Beispiel treten wir gemeinsam mit den ande­ren Partnern regelmäßig für die verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit ein, zum Beispiel durch jährliche Berichterstattung im EU-Ministerrat oder durch die Be­auftragung des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit der Datensammlung und mit der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen für entsprechende Aktivitäten.

Wir haben weiters die Einrichtung einer EU-Task Force für Religionsfreiheit nicht nur initiiert, sondern arbeiten aktiv in dieser Task Force mit – und es wurde bereits ein kon­kreter EU-Handlungskatalog ausgearbeitet, wie bestehende Instrumente für die För­derung der Religionsfreiheit eingesetzt werden sollen.

Dazu kommt noch die Thematisierung in Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten bei diversen gemeinsamen EU-Demarchen und durch konkrete Erklärungen zur Lage zum Beispiel der Bahai im Iran, der Kopten in Ägypten oder der Christen im Irak.

Österreich spricht die Frage der Religionsfreiheit auch regelmäßig in bilateralen Treffen an. Vizekanzler Michael Spindelegger hat sich im Rahmen seiner Nahostreise im April besonders für Religionsfreiheit und den Schutz von religiösen Minderheiten eingesetzt und hat explizit in Ägypten auch den Papst der Kopten Schenuda III. und den Groß­scheich der Al-Azhar-Universität und ‑Moschee Ahmad Al-Tayyeb getroffen.

Auf UN-Ebene wird die Thematik, wie schon erwähnt, im Rahmen unserer Mitglied­schaft im Menschenrechtsrat natürlich ein Schwerpunkt sein. Zusätzlich unterstützen wir das Mandat des UNO-Sonderberichterstatters über Religionsfreiheit.

Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass der Schutz von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten – das ist auch Gegenstand eines zur Diskussion ste­henden Antrages – generell ein Schwerpunkt unserer Menschenrechtsarbeit ist, und zwar sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene als auch auf UN-Ebene.

Schließlich wird das 2012 stattfindende 20-jährige Jubiläum der UNO-Deklaration zum Schutz von Minderheiten natürlich auch eine gute Gelegenheit bieten, international die Aufmerksamkeit zu erhöhen und den Schutz der Minderheiten weiter zu verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. – Bitte.

 


21.11.15

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Wahl Österreichs in den Menschen­rechtsrat der UNO hat sicherlich bewirkt, dass das Thema Menschenrechte auch in Österreich etwas mehr beachtet wird. Ich glaube, das hat man auch deutlich im letzten Ausschuss gespürt, wobei man schon auch sehr deutlich gesehen hat, dass die ein­zelnen Parteien natürlich einen speziellen Zugang zu diesem Thema haben und spe­zielle Länder und Ideologien vielleicht bevorzugen.

Was den Grünen zum Beispiel Afghanistan ist, ist dem BZÖ Ägypten. Ich glaube, das ist auch durchaus in Ordnung so, denn generell gehören alle Verletzungen von Men­schenrechten – egal, wo sie erfolgen, egal, ob aus sprachlichen, ethischen oder reli­giösen Motiven – entsprechend aufgezeigt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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