Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 56

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hend (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), dass ihre Argumentation nur in Bierzelt geschwängerter Atmosphäre aufgenommen wird.

Ich garantiere Ihnen, Herr Stummvoll, bei der nächsten Nationalratswahl werden Sie eine ähnliche Atmosphäre bei Ihnen haben, aber nicht aus Freude, sondern aus Kummer über Ihr Wahlergebnis. Ich wünsche Ihnen dazu schon alles Gute. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Strache: Er wird gar nicht mehr herinnensitzen, der Herr Stummvoll!)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versagens des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen

eingebracht im Zuge der Debatte zur EU-Erklärung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates (TOP 1)

Die Bundesministerin für Finanzen berichtete im Nationalrat mehrfach über die Finanz­hilfen für Griechenland und stellte diese als Geschäft für Österreich dar, weil es Zinsenrückflüsse gebe und die langfristige Rückzahlung garantiert sei. Insbesondere wiederholte sie mehrfach die Summe des bisher geflossen Zinsgewinne. Dies steht nach Meinung der Antragsteller und unabhängiger Experten im völligen Widerspruch zur tatsächlichen Lage bzw. den Risiken. Damit verniedlicht die Finanzministerin die bedrohliche Situation, während sie gleichzeitig faktisch die Verschuldung und die Risiken für Österreich aus politischer Feigheit laufend deutlich verschlechtert. Eine österreichische Finanzministerin, die nicht die Interessen Österreichs, sondern die Griechenlands, die der Banken und EU-Administration in den Vordergrund stellt ist für Österreich ein unzumutbares Risiko!

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Finanzen wird gem. § 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

Wien, am 7. Juli 2011

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite