Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 57

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Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

11.20.542. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1223 d.B.): Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012) (1302 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Der Berichterstatter wünscht keine Berichterstattung.

Die Debatte wird eingeleitet durch Herrn Abgeordneten Ing. Hofer. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.21.18

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Ökostromgesetz beschäftigt uns schon seit vielen Jahren. Wir haben im Rahmen der jüngsten Novelle, die wir hier im Nationalrat beschlossen haben, einige wesentliche Verbesserungen erreicht, und ich denke, dass Österreich von allen Maßnahmen, die hier im Parlament im Bereich des Ökostroms beschlossen werden, unmittelbar und direkt betroffen ist, und zwar ganz einfach deswegen, weil die Strom­preise, die Energiepreise in Österreich in den nächsten Jahren massiv ansteigen werden. Wir rechnen auch auf Grund des Kernkraftausstiegs in der BRD mit einem Strompreisanstieg in Österreich von etwa 10 Prozent pro Jahr. Das ist ein sehr, sehr hoher Wert, der alle Menschen und alle Haushalte, die Gewerbetreibenden, die Industrie auch direkt und unmittelbar treffen und belasten wird. Daher war uns auch der Weg zu einem neuen Ökostromgesetz, das tatsächlich die Möglichkeit schafft, viel mehr als bisher auf erneuerbare heimische Energieträger zu setzen, ganz besonders wichtig.

Der erste Entwurf, den der Herr Bundesminister noch vor der großen Kernkraft­katastrophe in Japan vorgelegt hat, war kein tauglicher Weg, um Österreich von fossilen Energieträgern freier und unabhängiger zu machen. Ich gestehe Ihnen zu, Herr Bundesminister, in den letzten Wochen der Verhandlungen hat sich sehr viel getan und Sie haben sich sehr bemüht, auch in der Einsicht, dass Österreich erneuer­bare Energie braucht, hier ein taugliches Ökostromgesetz auf Schiene zu setzen.

Ich möchte noch betonen, dass in dieser Phase die Zusammenarbeit zwischen den Oppositionsparteien eine sehr, sehr gute war, weil wir von Haus aus vermeiden wollten, dass wir etwas ausgebremst werden und man versucht, das Ökostromgesetz jeweils mit dem Partner zu beschließen, der es am billigsten macht. Herzlichen Dank auch an die Kollegen von BZÖ und Grünen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich habe auch im Zuge der letzten Stunden dieser Verhandlungen mitgeteilt, was uns ganz besonders wichtig ist, nämlich dass wir auch die Betriebe im Bereich von Biogas schützen und verhindern, dass in den nächsten Wochen und Monaten einige dieser Betriebe den Weg zum Konkursrichter gehen müssen. Ich muss leider zur Kenntnis nehmen, dass in dem Entwurf, der heute vor­liegt, keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt sind, um diese Betriebe zu schützen.

 


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