Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 102

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Zum Dritten und abschließend: Sie kennen die Werbung von Ricola. „Wer hat’s erfunden?“ – Das haben jetzt viele erfunden. Aber, Herr Kollege Huber, ich würde Sie wirklich bitten: Gehen Sie in dieser Angelegenheit keinen Vaterschaftsstreit ein!

Kennen Sie das römische Sprichwort: „Mater semper certa est, pater semper incertus est“? (Abg. Kopf: Können Sie es für ihn übersetzen?) Darüber denkt auch ein Schauspieler österreichischer Abstammung nach. Überlegen Sie sich das daher, bitte, bevor Sie sich äußern, und lassen Sie uns das, was wir entwickelt haben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Brunner. – Abg. Mag. Widmann: Übersetzen, bitte!)

13.10

13.10.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1223 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Mag. Brunner, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- bzw. Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- bzw. Abänderungs­antrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur der erwähnte Zusatz- bzw. Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Mag. Brunner, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung dieses Zusatz- bzw. Abänderungsantrages abstimmen.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Österreichs.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 182.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ermöglichung des Online-Wechsels des Energielieferanten.

 


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