Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 110

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Ich darf zum Schluss eine Meinung, die ich immer wieder im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit gehört habe, kundtun. Unterm Strich wird es sicher begrüßt, was wir da jetzt tun, Herr Minister, sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, aber dass sich ein Preis, ein Benzinpreis, ein Dieselpreis mehrmals am Tag hinauf und hinunter bewegt, das verstehen in der Republik wahrscheinlich nur ganz, ganz wenige Menschen. Das muss man hier auch einmal aussprechen: Das ist nicht konsumen­tenfreundlich, dass man immer erst suchen muss, wo man am billigsten tanken kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Tanken beginnt also künftig nicht mit dem Öffnen des Tankdeckels, sondern mit der Auswahl der Tankstelle – und ich hoffe, viele nützen diese Möglichkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Bundes­minister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


13.39.47

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich knüpfe genau dort an, was Herr Abge­ordneter Riepl angesprochen hat, nämlich beim Konsumenten. Der Konsument möchte erstens einmal keine Unsicherheit haben, was ständige Änderungen anlangt, und der Konsument möchte natürlich auch eine Preisentwicklung sehen, die zumindest unterdurchschnittlich, wenn nicht überhaupt nach unten gehend im europäischen Ver­gleich ist.

Jetzt müssen wir definieren, was die Rolle des Staates als Rahmengesetzgeber ist, und ich glaube, der Staat kann nur das tun, was wir auch anstreben, nämlich den Wettbewerb möglichst herzustellen und zu unterstützen.

Da haben wir ein paar Ausgangspunkte gehabt, die dann gemündet haben in diesem „Spritpreis-Gipfel“, wie das genannt wurde. Im Wesentlichen war das nichts anderes als der Versuch, die Interessen der Konsumenten mit den Möglichkeiten der Branche abzustimmen, ohne die Branche administrativ zu überfordern. Und ich glaube, mit der Spritpreis-Datenbank haben wir eigentlich einen sehr, sehr guten Weg gefunden, um dem zu entsprechen.

Der erste Schritt war, dass wir die Spritpreisverordnung erlassen haben. Sie wurde zwar beim Verfassungsgerichtshof angefochten, aber von diesem bestätigt. Daher gibt es eine Erhöhung nur bis 12 Uhr Mittag, und zwar genau 12 Uhr Mittag und einmalig, ansonsten nur Preissenkungen. Das hat uns sogar eine positive Zitierung bei einer Diskussion im deutschen Bundestag sowie viele andere positive Meldungen einge­bracht.

Daher glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir haben uns genau die Begründung des Verfassungsgerichtshofes, dass mehr Information auch mehr Wett­bewerb ergibt, als Beispiel und als Grundlage für diese Verordnung und für dieses Gesetz genommen.

Zur Fragestellung, die hier angesprochen wurde, ob wir ansonsten noch eingreifen könnten – ich glaube, Herr Deimek, Sie haben das gesagt –, was jetzt Preisregelungen betrifft: Das können wir nur dann, wenn es eine missbräuchliche Entwicklung unterschiedlich zum europäischen Schnitt gibt. Das konnten wir jedoch – wir machen ja Preisvergleiche – nicht feststellen.

 


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