Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 132

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14.45.24

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Hoch­geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorweg ein paar Zahlen, die sicher sehr, sehr spannend sind. In Österreich waren im Wintersemester 2010/11 mit Stand 28. Jänner 2011 an den Universitäten 284 219 Studierende inskribiert, an den Fachhochschulen 37 564 und an den Privatuniversitäten 6 301 Studierende.

Ich habe mir auch die Mühe gemacht, den Bericht zu den Studierenden vom Vorjahr anzusehen und bin auf sehr interessante Details gestoßen. Das sind die wesentlichen Zahlen für mich, die ich herausgelesen habe: 61 Prozent der Studierenden sind neben ihrem Studium erwerbstätig, und zwar zu 20 Stunden pro Woche. 19 Prozent jobben in den Ferien und etwas mehr als die Hälfte der Studierenden verdient pro Monat 400 €. Das monatliche Gesamtbudget eines Hochschülers beträgt im Durchschnitt 820 € aus direkten Geldeinnahmen und 160 € aus Naturalleistungen, beispielsweise Zuwendun­gen durch die Eltern.

Ich möchte aber jetzt explizit auf den Antrag der Frau Abgeordneten Kitzmüller ein­gehen, was Studierende anlangt. Ich habe festgestellt, dass offensichtlich einige Denkfehler vorliegen oder die Lohnverrechnung nicht richtig gemacht wurde, wie auch immer. Sehr viele von Ihnen kennen sich vielleicht aus, einige vielleicht nicht. Ich habe ein kleines Taferl vorbereitet – die Freiheitlichen kennen das schon, wie das geht. (Die Rednerin stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der das Rechenmodell, auf das sie im Folgenden Bezug nehmen wird, veranschaulicht ist.)

Wenn wir einen Bruttojahresverdienst in der Höhe von 11 999,96 € hernehmen und von diesem Jahresgehalt 1 806,90 € Sozialversicherung abziehen – inkludiert bei dieser Sozialversicherung ist der verminderte Satz von Weihnachtsgeld und Urlaubs­geld –, dann kommt eine Summe von 10 193,06 € heraus. Lohnsteuer fällt keine an. Dann ziehen wir das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld ab, also je ein Zwölftel, das sind 1 470,86 €. Somit wäre der Jahresnettoverdienst von 8 722,20 €; soweit zur Variante der Freiheitlichen.

Es gibt aber jetzt bereits – Sie haben es erwähnt Frau Kollegin – einen Budget­begleitgesetz-Beschluss 2011, in dem wir die Höhe angehoben haben, und hier ist das Taferl. (Die Rednerin stellt neuerlich eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der das Rechenmodell, auf das sie im Folgenden Bezug nehmen wird, veranschaulicht ist.)

Das haben wir zum Budgetbegleitgesetz beschlossen: Es ergibt sich ein Jahres­bruttoverdienst von 13 757,80 €, minus Sozialversicherung – diese beträgt dann 2 071,52 € –, ergibt in Summe 11 686,28 €. Lohnsteuer fällt keine an, minus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, wieder zu je einem Zwölftel, das sind 1 686,32 €. Somit ergibt sich nach der neuen Variante ein Jahresnettoverdienst von 9 999,96 €.

Mit dieser Regelung, sehr geehrte Damen und Herren, können die Studenten und Studentinnen mehr dazuverdienen – relativ viel, wie Sie sehen. Und sie können trotzdem die Familienbeihilfe bekommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.22

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag werden wir auch nicht zustimmen, weil er fehlerhaft ist, was jetzt noch einmal gezeigt wurde, auch daraus resultierend, dass er vor dem Budgetbegleit­gesetz eingebracht wurde. Darauf muss man jetzt nicht lange herumreiten, aber er hat


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