Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 133

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tatsächlich zu keiner Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung für Studie­rende geführt.

Worüber man aber sehr wohl diskutieren sollte und diskutieren kann, ist die Frage, wie denn dann zu viel geleistete Familienbeihilfe tatsächlich zurückzuzahlen ist. Da sollte man tatsächlich über Einschleifregelungen nachdenken, wie sie etwa bei der Studien­beihilfe existieren. Das heißt, für jeden zu viel verdienten Euro dann auch den entsprechenden Euro-Betrag zurückzuzahlen, aber eben nicht alles zurückzahlen zu müssen.

Aber weil wir beim Thema Familienbeihilfe sind: Da ist ja heute – aus Aktualität bringe ich das ein – ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ergangen, nämlich zu den zwei Klagen der Landesregierungen von Vorarlberg und Kärnten, bei denen es um die sozial ungerechtfertigten Kürzungen der Bundesregierung im Herbst beim Budget ging und bei der Familienbeihilfe die Altersgrenze auf 24 beziehungsweise 25 Jahre herabgesetzt wurde.

Frau Kollegin Steibl, weil ich Sie hier sehe: Sie haben heute eine Aussendung dazu gemacht, die mich schon sehr verwundert hat. Sie haben nämlich in dieser Aus­sen­dung geschrieben:

„Unsere Entscheidungen“ – und ich nehme an, Sie meinen ÖVP und SPÖ – „waren notwendig und wohlüberlegt – das hat auch der Verfassungsgerichtshof heute bestätigt, ...“.

Davon steht nichts in diesem Urteil! Der Verfassungsgerichtshof hat nicht bestätigt, dass Ihre Überlegungen „notwendig und wohlüberlegt“ waren. Der Verfassungs­gerichts­hof lässt sich auch – glücklicherweise! – nicht darauf ein, politische Wertungen vorzunehmen. Verfassungsgerichtshofurteile haben zum Inhalt, ob ein Gesetz verfas­sungs­konform oder nicht verfassungskonform ist, ob es den Grundrechten entspricht oder nicht den Grundrechten entspricht. Das sollten Sie als Nationalratsabgeordnete wissen. (Abg. Steibl: Er hat bestätigt, dass es schmerzhaft ist, aber in Ordnung!)

Aber glücklicherweise nimmt sich der Verfassungsgerichtshof nicht heraus, politische Bewertungen vorzunehmen. Nicht jedes verfassungskonforme Gesetz ist politisch klug, geschweige denn sozial gerecht – und genau darum geht es bei dieser Regelung. Die Regelung, die Sie im Herbst eingeführt haben, nämlich die Herabsetzung auf 24 bezie­hungsweise im Ausnahmefall auf 25 Jahre, ist sozial ungerecht und ist für viele Studierende wirklich existenzgefährdend. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wissen zum Beispiel, dass maximal 5 Prozent in der Regelzeit abschließen können, und wir wissen auch, dass das nicht der Fall ist, weil es sich um faule Studierende, um dumme Studierende handeln würde, sondern wir wissen – und das wissen Sie alle ganz genau, vor allem jene, die sich mit Hochschulpolitik beschäf­tigen –, dass das deshalb der Fall ist, weil die Rahmenbedingungen auf den Universitäten gar kein schnelleres Abschließen möglich machen. Hier dann davon zu sprechen, dass es „notwendig und wohlüberlegt“ war und hiermit tausende Studie­rende in wirklich existenzbedrohende Situationen zu bringen, ist mehr als zynisch!

Vor diesem Hintergrund ist noch einmal zu sagen: Wir werden weiter prüfen. Es gibt ja noch mehrere Gründe, derentwegen man dieses Gesetz angreifen kann, und wir werden weiter prüfen, ob da weitere Schritte einzuleiten sind.

Nun noch zu den zwei anderen Punkten, die jetzt verhandelt werden. Das eine ist der Antrag des BZÖ betreffend den Mutter-Kind-Pass. Da ist aus unserer Sicht erstens – das ist ja auch im Ausschuss so diskutiert worden – eine Umbenennung in Eltern-Kind-Pass längstens angesagt, denn es ist eben nicht mehr so, dass die Unter­suchungen nur Mütter und Kinder betreffen, sondern das sollte alle angehen. Diesen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite