Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 135

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Also alle diese Einwendungen sind abgewiesen worden. (Abg. Mag. Musiol: Aber gestalten kann man in die eine oder andere Richtung!) Ich sehe darin jetzt keinen Anlass für einen Triumph, aber ich sehe einen Anlass, hier eine Bestätigung festzu­stellen, weil eben der budgetäre Handlungsspielraum nicht da war. Die Sanierung des FLAF ist eine ganz, ganz wichtige Zielsetzung, und sie wird mit dieser bestätigten Maßnahme erreicht. Es war uns unangenehm, dass die Familienbeihilfe gekürzt werden musste, aber es war alternativlos. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten: Sie haben in diesem Zusammenhang auch den Antrag angesprochen, was insbesondere den Mutter-Kind-Pass betrifft – das ist ja ein weiterer Tages­ordnungspunkt –, und auch die Fragen, die noch offen sind, auch was die Verbes­serung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegegeldern anlangt.

Ich darf dazu anmerken: Die erste Fragestellung ist eine, die den FLAF wieder mehr oder weniger, wenn es um eine Ausweitung der bisherigen Gegebenheiten geht, finan­ziell in Bedrängnis oder in neue Verpflichtungen bringen würde. Da es in diesem Zusam­menhang, was die Untersuchungen anlangt, im Auftrag der Bundesgesund­heitskommission unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit Rahmengesundheitsziele für Österreich gibt, die entworfen werden sollen, und somit ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung und Prävention in Österreich entwickelt wird, würde ich diese Variante bevorzugen und würde Sie auch darum bitten.

Bei der dritten Komponente unter diesem Tagesordnungspunkt darf ich wieder auf die ländergesetzliche Kompetenz hinweisen, was die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegeeltern anlangt, die den Ländern vorbehalten ist. Wir haben hier einen Entschließungsantrag des Nationalrates, einen Fünf-Parteien-Antrag, der ange­nommen wurde. Wir werden eine Studie machen, dann die Situation zur Debatte stellen und möglicherweise auch dann eine Änderung der Kompetenz, was die Länder anlangt, dort erreichen oder gegebenenfalls eine Verbesserung der Situation durch eine Artikel-15a-Vereinbarung.

Da ich noch eine Minute Zeit habe, darf ich auch die mehrfach kritisierte Jugend­wohlfahrt erwähnen. Meine Damen und Herren, dort gibt es dasselbe Problem: Wir haben Bundesgesetzgebung, aber Ausführungskompetenz der Länder. Die Länder weigern sich bis zu einem neuen Finanzausgleich, das zu finanzieren. Das Vier-Augen-Prinzip wäre aufgrund verschiedener Missbrauchsfälle dringend umzusetzen.

Daher bemühen wir uns – ich muss sagen, die Änderung in der Regierung war im April; das nur, damit die Monate und Wochen da nicht zu intensiv dargestellt werden –, daher bemühen wir uns also, das, was Frau Staatssekretärin Remler eingeleitet hat, in Verhandlungen mit den Ländern sicherzustellen. Ich bin relativ optimistisch, dass uns das in den nächsten Wochen gelingen wird.

Es ist dann eine Art Übergangsregelung, bis wir einen neuen Finanzausgleich haben – im Interesse der Betroffenen.

Frau Kollegin Kitzmüller, ich sehe keinen Anschlag auf Familienleistungen. Wir haben insgesamt noch immer mehr, als wir im Jahr 2008 gehabt haben, trotz der notwendigen Korrekturen, die uns aber eines bringen: den Handlungsspielraum des FLAF entsprechend sicherzustellen, gegebenenfalls sogar zu erhöhen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite