Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 142

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sprechen, hat zwei Bereiche zum Inhalt: einerseits die Inserate, die im Zusammenhang mit der Neuen Mittelschule kritisiert worden sind, und andererseits inhaltliche Fragen.

Zum Inhaltlichen ist klar zu sagen, dass die Bundesregierung, wie es von der Frau Bundesministerin schon angeschnitten wurde, auf einem guten Weg bei der schrittweisen Umstellung aller Hauptschulen in Neue Mittelschulen ist. Aber wir wollen auch Kriterien erfüllen.

Erstes Kriterium: Es muss Rechtssicherheit geben.

Zweites Kriterium: Die Qualität muss stimmen.

Drittes Kriterium: Es sind die Schulpartner einzubinden.

Viertes Kriterium: Es muss natürlich auch finanzierbar sein.

Wenn man das alles gewährleisten will, kann man das nicht von heute auf morgen machen, sondern braucht einen Stufenplan. Diesen gibt es, bis 2016 wird diese Umstellung erfolgen.

Also in der Sache bedarf es keiner Diskussion dieser Anfrage. Die Bundesregierung ist diesbezüglich auf einem guten Weg.

Das Zweite: Der Opposition dürfte entgangen sein, dass die Regierung, was Inserate betrifft, der Auffassung ist, dass wir hier eine neue Regelung brauchen. Das Medien­trans­parenzgesetz ist ja bereits von der Regierung verabschiedet worden. Damit werden wir Kriterien und einen Qualitätsschritt schaffen, der mehr Transparenz bringt und eine Überwachung durch eine unabhängige Behörde. Diese mangelnde Trans­parenz, die – und ich füge hinzu: teilweise natürlich auch zu Recht – in der Vergangen­heit von der Opposition kritisiert worden ist, ist in Zukunft nicht mehr der Fall.

Den Medien wird das auch guttun, weil ihre publizistische Glaubwürdigkeit natürlich steigen wird, wenn da auch nachgewiesen wird, dass eine entsprechende politische Unabhängigkeit gegeben ist und sie nicht abhängig von einem gewissen Inseratenvolumen, das da in gewisse Richtungen fließt, ihre Berichterstattung gestalten.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang schon auch sagen, dass die Regierung das sehr ernst nimmt – weil von der Opposition auch wieder kritisiert worden ist, dass das zu wenig sei. Es wird hier halbjährlich diese Berichte an eine unabhängige Medienbehörde geben. Und wenn dem nicht entsprochen wird von Einrichtungen, die der Rechnungshof prüfen kann – denn alle dem Rechnungshof unterworfenen Rechtsträger sind hiezu verpflichtet –, dann gibt es auch entsprechende Strafen für den Fall, dass diese Meldungen nicht erfolgen – im Wiederholungsfall bis zu 60 000 €. Das werden die Einzelnen dann schon entsprechend spüren.

Das Dritte: Wir alle sollten, wenn wir es mit der Glaubwürdigkeit ernst nehmen, möglichst wenig heucheln, Kollege Walser. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) Wenn hier kritisiert wird, dass im Bildungsbereich etwas inseriert wird, was man eigentlich nicht inserieren muss, sage ich Ihnen Folgendes: Ich darf Ihnen dann ein Inserat Ihrer Kollegin Vassilakou geben (der Redner zeigt dieses) – ich nehme an, man kann sie als Kollegin bezeichnen. So sieht die Zukunft des Lernens aus!

Wenn Sie das anschauen (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist aber groß!) und dann ein Inserat von der Frau Bundesministerin dazulegen (der Redner zeigt dieses) – Sie können das von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen –, werden Sie feststellen: Es ist hier kein Unterschied gegeben. In beiden Inseraten findet sich ein Foto des jeweiligen Regierungsmitgliedes, damit der Wiedererkennungswert steigt. Hat das Foto der Kollegin Vassilakou einen anderen Stellenwert als das Foto von der Frau


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