Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 151

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Passes zum Eltern-Jugend-Pass (1606/A(E))“ seitens der Abgeordneten Binder-Maier wiederum mit der Begründung abgelehnt, dass der Familienausschuss nicht das zuständige Gremium sei sondern der Gesundheitsausschuss.

Da gegen die Anträge von beiden Regierungsfraktionen in keinem Fall fachliche Bedenken vorgebracht wurden, gehen die Antragsteller jetzt davon aus, dass die einzige Möglichkeit zur Umsetzung der berechtigten Forderungen, den Mutter-Kind-Pass zum Wohle der physischen und psychischen Gesundheit unserer Kinder weiter­zuentwickeln, in der Aufteilung in Einzelmaßnahmen besteht.

Hier wiederum wurde der Antragstellerin von Seiten der ÖVP und SPÖ signalisiert, dass dieses nur möglich sei, wenn das Mutter-Kind-Pass-Gesetz zuvor entsprechend geändert werde.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das Mutter-Kind-Pass-Gesetz dahingehend zu ändern, dass es möglich ist dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen der - neben den medizinischen Untersuchungen - die Aufnahme von weiteren Aspekten oder Bereichen der Entwicklung, wie z.B. Vernachlässigung, Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten, als Parameter in den Mutter-Kind-Pass vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

15.50.42

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Schön, dass wir über Familie reden! Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Wer für den anderen Verantwortung übernimmt, wer für den anderen sorgt, der ist für mich Familie. Wenn Pflegeeltern für Pflegekinder Verantwortung übernehmen, dann verdienen sie unseren Respekt (Beifall der Abg. Schittenhelm), und sie verdienen bestmögliche Rahmenbedingungen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um diese aber zu schaffen, werte Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir Fakten. In den einzelnen Bundesländern sind die Pflegeeltern unterschiedlich abgesichert, und zwar:

In Oberösterreich können Pflegemamas und –papas in einem Verein angestellt werden. Damit sind sie ASVG-versichert. Erforderlich sind eine Eignungsprüfung und ein Elternseminar. – Oder, anderes Beispiel: Niederösterreich bietet finanzielle Ab­sicherung durch einen Pflegebeitrag an, auch eine pensionsversicherungsrechtliche Absicherung, plus Seminare. – Wir könnten jetzt alle Bundesländer durchgehen. Jedes Bundesland lebt andere Regelungen.

Daher haben wir im Sozialausschuss bereits an den Wirtschaftsminister einen Antrag gestellt, in dem der Herr Minister ersucht wird, die Situation von Pflegeeltern in den einzelnen Ländern durch eine Studie zu erheben. Das ist wichtig, diese Fakten brauchen wir. Und auf Basis dieser Daten werden wir dann entscheiden, ob und inwieweit es Sinn macht, bundeseinheitliche Regelungen einzuführen.

 


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