Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 150

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Gesetz geändert werden müsse, damit man sich vielleicht dann einmal inhaltlich mit unserem Antrag auseinandersetzen und dem vielleicht nähertreten könnte. Uns geht es ja, wie gesagt, um die Sache, wir stellen die Polemik hintenan und treten für die Sache ein.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Änderung des Mutter-Kind-Pass-Gesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, das Mutter-Kind-Pass-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass es möglich ist, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der – neben den medizinischen Untersuchungen – die Aufnahme von weiteren Aspekten oder Bereichen der Entwicklung, wie zum Beispiel Vernachlässigung, Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten, als Parameter in den Mutter-Kind-Pass vorsieht.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir nicht vorstellen – zumal ja von Ihnen die Anregung gekommen ist, hier eine Gesetzesänderung durchzuführen –, dass Sie diesem unserem Antrag nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Änderung des Mutter-Kind-Pass Gesetzes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1606/AE der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Jugend-Pass (1273 d.B.)

Der Antrag 1149/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner betreffend „Weiterent­wicklung des Mutter-Kind-Passes zum Mutter-Kind-Jugend-Pass“ wurde im Gesund­heitsausschuss im Sommer 2010 abgelehnt. Der Familienausschuss wiederum hat einen gleichlautenden Antrag mit der Zahl 1150/A(E) wiederum dem Gesundheits­ausschuss zugewiesen, wobei dieser den Antrag im Herbst 2010 mit der Begründung abgelehnt hat, dass hier eindeutig der Familienausschuss zuständig sei.

NAbg. Ursula Haubner hat daraufhin in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24. März 2011 den „Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses für Kinder- und Jugendgesundheit gestellt“, um hier sämtliche kinderrelevanten Themen ausführlicher behandeln zu können, der aber ebenfalls abgelehnt wurde.

Im Familienausschuss am 21. Juni 2011 wurde der – ermutigt von den im Gesund­heitsausschuss getätigten Aussagen – wieder eingebrachte Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend „Weiterentwicklung des Mutter-Kind-


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