Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 195

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öffentliche Hand ist, wenn es beispielsweise das Verteidigungsministerium ist, das altes Kriegsgerät weiterverkaufen und ausführen will, dann gibt es keinerlei Bewilligungs­kriterien. Wir Grünen sind der Meinung, dass die Regierung bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial denselben Kriterien, denselben strengen Regeln und Kriterien, die andere Ausführende betreffen, unterliegen sollte.

Es gibt keine ausreichende Endverwendungskontrolle. Endverbraucher­bescheinigun­gen werden nicht zwingend vorgesehen, sondern es handelt sich nur um eine Kann-Bestimmung. Dass Waffenhändler mit Hilfe von Tochterunternehmen von EU-Unternehmen die Bestimmungen umgehen können, macht es möglich, einheitliche EU-Standards zu umgehen. Wir sind der Meinung, dass das geradezu ein Freibrief für ansässige Waffenhändler ist, die Standards, die die EU vorsehen will, zu umgehen, indem sie einfach durch ihre Tochterfirmen, die im Nicht-EU-Ausland angesiedelt sind, Waffen in Länder verkaufen, in denen Kriege geführt werden oder in denen Diktatoren diese Waffen und dieses Kriegsgerät gegen die eigene Bevölkerung einsetzen können.

Es gibt noch viele Punkte, aufgrund derer wir die vorgesehene Regierungsvorlage nicht annehmen können: unzulängliche Sanktionen, ungenügende Kontrolle, karge Melde­pflichten und vieles mehr. Wir hätten uns erwartet, dass ein einheitlicher Standard bei der Waffenhandelskontrolle geschaffen wird; das ist nicht der Fall.

Wenn Kriegsmaterial durch Österreich durchgeführt oder aus Österreich ausgeführt wird und dieses Kriegsmaterial, wie zum Beispiel derzeit im Fall von Libyen, durch Diktatoren gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wird, dann werden die Personen und die politischen Kräfte, die dieses Gesetz heute leider beschließen werden, mit verantwortlich dafür sein! Deshalb plädieren wir dafür, dass die Regierungsvorlage in dieser Form nicht angenommen wird, keine Mehrheit bekommt und das Kriegs­material­gesetz in wesentlich verschärfter Form novelliert wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 


18.15.01

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Korun, zu Beginn Ihrer Rede habe ich mir schon gedacht: So, endlich einmal ein Lob der Grünen! Sie haben die Novelle eingangs begrüßt – und dann war es doch kein Lob mehr für die Regierung und für die Novelle. Aber es gibt eben zwei verschiedene Auffassungen, Sie stehen mit Ihrer Auffassung allein da – alle anderen Fraktionen teilen offensichtlich dieselbe.

Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie schaffen wir sehr wohl gemeinsame Standards bei der Verbringung von Kriegsmaterial innerhalb der Europäischen Union. Wesentlich ist: Die Pflichten bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial sowie die Kontrolle werden genau festgelegt. Über alle Ein-, Aus- und Durchfuhren sind Auf­zeich­nungen zu führen.

Was muss nun aufgezeichnet werden? – Die Bezeichnung des Kriegsmaterials samt technischer Spezifikationen und entsprechender Nummerierung; Menge und Wert des Kriegsmaterials; Datum und Zweck der Verbringung; Name und Anschrift des Absenders, des Empfängers und gegebenenfalls des Endverbrauchers; Nachweise über die Einhaltung allfälliger Auflagen und Bedingungen sowie bestehender Infor­mationsverpflichtungen; allfällige Bescheide, Dokumente und Unterlagen. Außerdem sind Aufzeichnungen bei Einfuhren vom Empfänger, bei Ausfuhren vom Absender und bei Durchfuhren vom Bewilligungsinhaber oder Transporteur zu führen. Die Aufzeich-


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