Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 194

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung des Freilichtmuseums Stübing.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über Punkt 14 der Tagesordnung: Es ist dies der Antrag des Kulturaus­schusses, die dem Ausschussbericht 1381 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend gerechte Bezahlung von KulturarbeiterInnen anzunehmen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 185.)

18.09.2515. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert wird (1335 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Mag. Korun eröffnet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.10.01

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Das Kriegsmaterialgesetz ist schon ziemlich lange renovierungsbedürftig. Es ist erfreulich, dass endlich eine Novelle angedacht und angegangen wurde. Das hat aber hauptsächlich den Grund, dass der gemeinsame Standpunkt der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie umgesetzt werden musste. In der Vorlage, die heute zum Beschluss ansteht, sehen wir allerdings keine vollkommene und schon gar keine perfekte Anwendung dieser gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist schon perfekt?)

Es ist zunächst einmal nicht verständlich, warum das Kriegsmaterialgesetz einen eklatant schwächeren Kontrollstandard aufweisen soll als das Außenhandelsgesetz, das wir vor Kurzem hier im Haus beschlossen haben. Sie wissen alle, dass es dazu zwei grüne Entschließungsanträge gegeben hat, um den Waffenkontrollstandard zu heben, um die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kriegsmaterial und von Waffen, die in militärischen Konflikten eingesetzt werden können, zu verschärfen, damit es nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt, damit mit Waffen, die in Öster­reich produziert wurden oder aus Österreich ausgeführt wurden oder durch Österreich durchgeführt wurden, nicht die Zivilbevölkerung terrorisiert wird, damit diese nicht in Kriegen eingesetzt werden.

Deshalb ist es nicht verständlich, warum man mit der gegenständlichen Vorlage zwei unterschiedliche Standards schafft, einen höheren Standard im Außenhandelsgesetz und einen eklatant niedrigeren Standard im Kriegsmaterialgesetz. Da es im Kriegs­materialgesetz um viel schwerere Waffen geht, um Kriegsmaterial und Kriegsgeräte, müsste der Kontrollstandard eigentlich entweder gleich oder noch höher sein. Es ist nicht einzusehen, warum nicht restriktivere Regelungen vorgesehen werden.

Zuerst einmal zu den Bewilligungskriterien: Die sehr laxen Bewilligungskriterien aus dem bisherigen Kriegsmaterialgesetz werden fast eins zu eins übernommen. Dann gibt es noch den scharf zu kritisierenden Punkt, dass, wenn es um die öffentliche Hand geht, keinerlei Bewilligungskriterien vorgesehen werden. Das heißt, wenn es die


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