Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 199

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Positiv zu vermerken ist, dass, wenn beim Innenministerium ein Antrag zur Ausfuhr von Kriegsmaterial in ein Nicht-EU-Land gestellt wird, das Innenministerium vom Antrag­steller informiert werden muss, ob es in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ausfuhrbe­schränkungen gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Ausfuhr und Verbringung von zur Landesverteidigung benötigten Gütern EU-weit einheitlich zu regeln, ist sinnvoll. Gerade bei einem so sensiblen Thema wie Kriegsmaterialien ist ein verantwortungs­voller Umgang mit administrierbaren Regeln von großer Bedeutung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


18.27.53

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir im Zusammenhang mit dem Kriegsmaterialgesetz darüber diskutieren, wie die Regelung innerhalb der Euro­päischen Union zu handhaben ist, darf ich darauf verweisen, dass gerade Österreich in den siebziger Jahren mit dem Kriegsmaterialgesetz eine sehr wichtige Vorreiterrolle bei der Regelung in dieser Form eingenommen hat. Die Bestimmungen verhalten die Behörden zu genauen Prüfungen, und die nehmen diese auch sehr verantwortungs­bewusst wahr.

Natürlich kann es immer Entwicklungen geben, die den Schluss zulassen, dass in ein Land keine Waffen zu verbringen sind. Das wäre aber nur dann völlig verhinderbar, wenn es grundsätzlich gar nicht die Möglichkeit gäbe, auf der einen Seite Waffen zu erzeugen und andererseits damit auch zu handeln. Aber dafür ist aus auch aus meiner Sicht nachvollziehbaren Gründen in der gesamten Welt kein ausreichender politischer Wille vorhanden.

Auch in Österreich sind damit zahlreiche Betriebe verbunden, die in hoher Qualität auch Jagdwaffen und Waffen für Sportzwecke und für zivile Einsatzorganisationen erzeugen, damit einhergehende Präzisionsgeräte produzieren und Tausenden Men­schen Arbeit geben. – Das ist auch festzuhalten.

Daher ist es umso notwendiger, dass die Bestimmungen sehr restriktiv gehandhabt werden und in diesem Fall auch die Bemühungen darum weitergehen müssen, dass es auf europäischer Ebene zum Beispiel zu einem gemeinsamen Monitoring aller Waffen­geschäfte kommt.

Ich sehe auch den Auftrag der Politik nicht unbedingt darin, die Waffenproduktion gänzlich aufzugeben – denn das wird, obgleich man aus ideologischen Gründen dafür eintreten kann, nicht erreichbar sein –, sondern darin, dafür zu sorgen, dass der illegale Handel unterbunden wird, und sich dafür einzusetzen, Gesetzgebung und Kontrolle in der Form zu stärken, dass wir künftig in der gesamten Europäischen Union mehr Klarheit über alle Waffengeschäfte erhalten.

Hier und heute ist mit dieser Bestimmung, glaube ich, eine Vereinfachung bei der Administration des Kriegsmaterialgesetzes gegeben. Daher ist dem auch entsprechend zuzustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.29

18.30.01

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1260 der Beilagen.

 


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