Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 216

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Erinnern wir uns daran, als wir die vorletzte Fremdenrechtsnovelle hier diskutiert und dann beschlossen haben, wurde die Einführung des Asylgerichtshofes belächelt. Inzwischen ist es eine Erfolgsgeschichte. Der „Rucksack“ ist bereits zu einem Drittel abgebaut, und ich gehe davon aus oder wir gehen davon aus, dass dieser nächstes Jahr im Frühjahr komplett abgearbeitet sein wird. Rechtsstaatlich einwandfrei. Dazu kann man dem Präsidenten des Asylgerichtshofes und seinen Richterinnen und Richtern nur gratulieren.

Gemeinsam wollten wir rasche Verfahren. Bei beiden Novellen haben wir versucht, hier auch rasch legistisch Maßnahmen zu setzen. Ich habe bei der letzten Diskussion gesagt, wenn jemand etwas will, wenn er solidarische Hilfe will und diese gerechtfertigt ist, dann, glaube ich, ist nichts dabei, wenn er fünf Tage dabei mitwirkt, dass unsere Beamtinnen und Beamten diese Verfahren rasch abwickeln können. Wir liegen derzeit samt der Berufungszeit unter einem Jahr. Also da kann man wirklich nur sagen, das ist der richtige Weg, den wir auch gemeinsam gewollt haben.

Ich bringe nur eine Zahl in Erinnerung – ich weiß nicht, wer die Zeitungen aufmerksam liest –: Nach wie vor ist es so, dass wir in Österreich auf 1 000 Einwohner 1,3 Asyl­werber haben, und die Italiener, die permanent in den Medien sind, haben auf 1 000 Einwohner 0,1 Asylwerber. Nur damit man ein bisserl den Ernst der Sache erkennt.

Meine Damen und Herren! Es ist ausgeschlossen, dass ein Kind ins Gefängnis kommt. Auch wenn man es noch so oft wiederholt, wird es nicht besser. Es wird nicht besser, weil es nicht möglich ist.

Wenn ein rechtsstaatliches Verfahren entschieden ist und eben entschieden worden ist, dass es keinen Asylgrund gibt, dann wird immer versucht, dass die Betroffenen freiwillig – man unterstützt sie ja sogar materiell – das Land verlassen. Aber ich glaube, wenn die Versuche scheitern, dass jemand freiwillig geht, dann muss klar sein, dass eine Abschiebung Platz greifen muss.

Warum wir immer dieselben Fragen diskutieren, kann ich eigentlich nicht nach­vollziehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Weil Sie es nicht umsetzen!) Ich sage ganz offen, wenn wir uns gemeinsam – und das haben wir ja alles schon diskutiert – jene Einrichtungen anschauen, die für die Familien errichtet worden sind, dann erkennt man, dass die weder mit einem Gefängnis noch mit sonst was zu tun haben. Aber ich glaube, dass wir uns bei diesem Thema, das so ernst ist, das so wichtig ist, gemeinsam bemühen sollten, wirklich die Inhalte korrekt zu diskutieren, denn niemand will, dass Kinder im Gefängnis sind.

Das einzige Beispiel, das Kollege Rosenkranz gebracht hat, ist Rechtsbestand bei uns seit Jahrzehnten. Seit Jahrzehnten ist es unser Rechtsbestand, dass, wenn eine Straf­gefangene ein Kind bekommt, dieses bei uns in den Justizanstalten bleibt. (Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es!) Und es ist die größte Selbstverständlichkeit, dass man bei uns 14-Jährige mit richterlichem Urteil – früher über den Jugendgerichtshof, jetzt halt über andere zuständige Gerichte – einsperrt. (Abg. Lausch: Haft ist Haft! – Abg. Dr. Rosenkranz: Gefängnis ist Gefängnis!)

Wir wollen das überhaupt nicht vergleichen mit diesem Bereich, überhaupt nicht. Aber immer zu sagen, dass Kinder von Asylwerbern in Haft sind, ist falsch. Andererseits nimmt kein Mensch zur Kenntnis, dass das in einem anderen Bereich seit Jahrzehnten Tradition ist.

Ich ersuche nur, dass wir im Interesse der Sache, aber auch der Menschlichkeit diese Themen wirklich ernst und sachlich diskutieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.15

 


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