Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 215

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

es aber die Rechtslage erfordert, Familien auseinander zu reißen und kleine Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen, um sie abschieben zu können, dann gehören diese Gesetze geändert. Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören.

Es ist nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien, deren Kinder den größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht haben, und die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprechen, kein humanitäres Bleiberecht erhalten. Bleiberecht darf nicht zum Lotteriespiel verkommen. Denn nicht nur im aktuellen Fall der Familie K. wurden offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt und gegen die Kinderrechtskon­vention verstoßen. Österreich hat zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht gedacht. Die Kinder­rechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Vorgehen der Polizei, das Zerreißen von Familien durch Ein­sperren und getrennte Abschiebung zeigen die Missachtung dieses Grundsatzes. Die Rechte der Kinder müssen für alle Kinder gelten und über die Standards der euro­päischen Menschenrechtskonvention hinausreichen. Um zu verhindern, dass weiterhin Kinder in Gefängnissen landen, sollte die Kinderrechtskonvention endlich uneinge­schränkt in die Verfassung aufgenommen werden. Um zu verhindern, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen setzen und ein  neues Fremdenrecht fordern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Fremdenrechtsnovelle vorzulegen, die die Inschubhaftnahme von Kindern und Minderjährigen verbietet und ein humanitäres Bleiberecht für gut integrierte Familien vorsieht. Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler aufgefordert, einen Entwurf zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern vorzulegen, damit die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.11

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon viele Diskussionen über Fremden­rechtsmaterien und Asyl hier abgeführt, aber ich würde darum ersuchen – und mache es wirklich jedes Mal, weil wir ja über Menschen reden –, dass wir sachlich diskutieren.

Diese Gesetze sind sowohl nach der UN-Kinderrechtskonvention als auch nach der Menschenrechtskonvention glasklar. Es kann jemanden nicht freuen, das verstehe ich schon, es gibt einen unterschiedlichen Zugang. Ich sage aber nur, die Österreicherin­nen und Österreicher haben in all den Jahrzehnten Hervorragendes geleistet, was Flüchtlinge betrifft.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite