Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 214

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Petition Nr. 71 betreffend „Eine rasche menschenrechts­konforme und humanitäre Reform des österreichischen Fremdenrechts“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (1341 d.B.)

In den letzten Monaten haben zahlreiche tragische Fälle von Abschiebungen Minder­jähriger sowie integrierter Mitmenschen in Österreich die Öffentlichkeit bewegt und berührt. Während alle politisch Verantwortlichen die Schuld für menschenunwürdige Abschiebungen von sich weisen – so etwa im Fall der Steyrer Zwillinge Komani – werden laufend weitere Fälle bekannt, die einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig sind: So wurde etwa im Juni 2010 ein fünf Monate alter Säugling, Sohn eines Österreichers, nach Tschechien abgeschoben. Ein Selbstmordversuch von Dennis M. aus Steyr im November 2010, der bereits seit 5 Jahren in Österreich lebt und seit seinem 11. Lebensjahr auf der Flucht ist, führt uns die gesamte menschliche Tragweite der Folgen verschärfter „Fremdengesetze“ ein Mal mehr vor Augen. Diese menschen­unwürdige – auch von vielen Organisationen (Caritas, SOS Mitmensch, Volkshilfe, Katholische Aktion uvm.) beanstandete – Abschiebepraxis in Österreich macht eine umgehende Willensäußerung für einen Abschiebestopp integrierter Menschen und das Eintreten für ein menschengerechtes Bleiberecht notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine menschenrechts­kon­forme und humanitäre Reform des österreichischen Fremdenrechts vorzulegen, das jedenfalls ein Verbot der Schubhaft für Minderjährige sowie ein generelles Bleibe­recht für integrierte und unbescholtene Drittstaatsangehörige vorsieht, die sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der 4-Parteien-Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Ange­legenheiten über die Petition Nr. 64 betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“, überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Tanja Windbüchler-Souschill und Ing. Peter Westenthaler (1345 d.B.)

Am 6. Oktober 2010 wurden zwei gut integrierte, achtjährige Mädchen von ihrer kranken Mutter getrennt, ins Gefängnis gesteckt und mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben. Es kann für die Sicherheit der Republik nicht notwendig sein zwei Kinder von ihrer Mutter zu trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen. Wir dürfen nach so einem Fall jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist.

Die ständigen Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts haben dazu geführt, dass die Gesetze selbst für RechtsexpertInnen kaum mehr verständlich und auch für die Behörden nicht mehr eindeutig anwendbar sind. VertreterInnen der Polizei beharren darauf, dass die Vorgehensweise rechtmäßig und unvermeidbar gewesen sei. Wenn


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