Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 226

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, Ikrath, was sagst jetzt dazu? Jetzt wird’s spannend!)

 


19.38.12

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kollegen! Geschätzter Kollege Westenthaler, ich glaube, wir sollten jetzt wieder zur Sache zurückkehren, nämlich zum Gesellschaftsrechts-Änderungs­gesetz. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ich freue mich – ich verhehle das nicht –, dass Kollege Stadler uns mitgeteilt hat, dass auch das BZÖ dem Gesetz zustimmen wird. Was ich nicht ganz verstehe, ist seine Kritik an der Legisvakanz. Es werden die Termine um acht Monate verschoben. Das mag man als kleinen Makel empfinden, den Kollege Stadler offenbar sieht – für mich scheint das vernachlässigbar. (Abg. Mag. Stadler: Ich höre gerade, wer der Verteidiger von Herrn Lind war! Das erhellt einiges!) Jedenfalls schön, dass ihr dem Gesetz zustimmt.

Kollege Stadler, ich darf dich noch auf eines hinweisen. Wir setzen zwei unter­schiedliche Dinge um: Einerseits eine EU-Richtlinie, und andererseits reagieren wir auf eine Kritik der FATF, die mit der EU-Richtlinie nichts zu tun hat. Es ist für unsere Unternehmen äußerst vorteilhaft, dass wir die EU-Richtlinie umsetzen – und da danke ich besonders der Frau Bundesministerin und ihren Beamtinnen und Beamten –, weil wir damit im Bereich des Umgründungsgesetzes – dort, wo Unternehmen verschmel­zen oder Spaltungen vornehmen – eine wesentliche Verwaltungskostenentlastung herbeiführen.

Wir reduzieren sieben Informationspflichten beziehungsweise vereinfachen sie so, dass es für die Unternehmen Einsparungen geben sollte, die pro Jahr mit 1 Million € aufwärts zu beziffern sind. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unter­nehmen. Das ist verdienstvoll, weil diese sonst eher das Gegenteil erleben: dass die Unternehmen durch diverseste Regulierungen von EU-Seite immer stärker belastet werden.

Zum anderen gehen wir auf eine Kritik des FATF ein, also jener internationalen Organi­sation, die sich Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung auf ihre Fahnen geschrie­ben hat, Kritik, dass die Eigentümerstrukturen unserer Aktiengesellschaften – sofern sie nicht börsennotiert sind – nicht transparent genug sind, wenn sie Inhaberaktien ganz oder teilweise ausgeben.

Da scheint es mir eine sehr sinnvolle neue Systematik zu sein, dass man einer Gesellschaft, die nicht börsennotiert ist, künftig auferlegt, sich auf Namensaktien zu begründen. Es wird auch ein vernünftiger Umstellungszeitraum dafür sichergestellt.

Insgesamt ist das ein Gesetz, das auf der einen Seite eine höhere Transparenz bringt und auf der anderen Seite eine Entlastung der Unternehmen – also ein wirklich gutes Gesetz. Daher danke ich dem Justizministerium noch einmal dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, hole ich noch nach, dass der von Herrn Abgeordnetem Stadler eingebrachte Entschließungs­antrag ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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