Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zwei Drittel leistet der Bund, ein Drittel die Länder.

Es wurde heute von dir, Kollege Öllinger, angesprochen, dass wir ja im Budgetbegleit­gesetz bei den Stufen 1 und 2 Veränderungen vorgenommen haben. Ja, das stimmt, weil es notwendig war, um das Budget wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Aber es stimmt nicht, dass dieser eingesparte Betrag jetzt die Höhe dieser 685 Millionen ausmacht. (Abg. Öllinger: Bundesbeitrag!) Auch vom Bundesbeitrag, Herr Kollege Öllinger, gehen 100 Millionen ab. Es sind 347 Millionen zum Bundesanteil von 456 Mil­lionen, und eigentlich ist auch das Geld der Länder und Gemeinden da mitzurechnen, also auf diese 685 Millionen €. Das heißt, das stimmt so nicht – und das möchte ich daher so nicht stehen lassen.

Was regelt das Pflegefondsgesetz? – Das Pflegefondsgesetz regelt die Aufteilung, die Verwendung und die Abrechnung. Es ist eine Mittelaufteilung an Länder und Ge­meinden. Und dieses „und Gemeinden“ ist mir besonders wichtig, weil es eine Ver­pflichtung im Gesetz gibt, dass diese Mittel zweckgewidmet an die Gemeinden, an die Gemeindeverbände weitergegeben werden müssen. Die Gemeinden sind es, meine Damen und Herren, die die Hauptlast im Bereich Pflege zu tragen haben. Daher finde ich es wirklich notwendig und gut, dass folgender Satz im Gesetz steht:

„Die Länder sind ... verpflichtet, die Gemeinden mit Mitteln entsprechend dem Ver­hältnis zu ihren tatsächlich getragenen und nachgewiesenen Nettoaufwendungen für Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege je Kalenderjahr zu beteilen.“

Das ist ein sehr wichtiger Satz und heißt, dass das Geld, wie zum Beispiel bei uns in Oberösterreich, von diesem Fonds zum Land kommt und das Land verpflichtet ist, es den Gemeindeverbänden, sprich den SAVs, weiterzugeben. Damit wird gewährleistet sein, dass diese Kostensteigerungen, die in den nächsten vier Jahren anstehen, ab­gedeckt werden. Das sind wir unseren Gemeinden auch schuldig, meine Damen und Herren. Deshalb ist es ein gutes, ein richtiges und ein wichtiges Gesetz, das wir hier beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend noch einen Satz zur Pflegedienstleistungsstatistik. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir die Daten in einem ordentlichen Ausmaß erheben, sodass dann die Strukturarbeitsgruppe, die schon mehrfach erwähnt wurde, die Weichen für die Zeit nach 2014 stellen kann. Das ist natürlich eine Notwendigkeit, die wir jetzt angehen müssen, um die Pflegefinanzierung auch nach 2014 absichern zu können. Aber das ist jetzt ein erster wichtiger Schritt im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und vor allem auch im Sinne unserer Gemeinden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.42.51

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schönegger! Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti! In unserer Serie „Das helden- und hühnenhafte Verhalten der steirischen ÖVP“ und um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ein eigenstän­diges Stimmverhalten hier an den Tag zu legen, darf ich für Sie drei Entschließungs­anträge der Abgeordneten Grosz, Schenk, Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen ein­bringen, die alle auf Basis von beschlossenen Anträgen der steirischen ÖVP, unter an­derem im Grazer Gemeinderat, Petitionen an die Bundesregierung darstellen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bringe den ersten Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite