Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 73

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Fortschritte haben, die aufgrund der gesellschaftspolitischen Entwicklung entsprechend mitvollzogen wurden.

Wenn heute hier von einer Gruppe gesagt wird – pro und kontra darf sein –, dass die Zustimmung verweigert wird, weil die Mittelbereitstellung nicht gegeben erscheint, dann möge man bitte die erste Seite der Regierungsvorlage lesen. Da steht ganz klar Folgendes:

„Die Mittel des Pflegefonds werden durch einen Vorwegabzug vor der Verteilung
der gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß dem Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007 in der Fassung des Bundesgesetzes XXX/2011 auf­gebracht.“

Also man muss es nur lesen, dann braucht man hier nicht groß „aufzuviolinen“, dann kann man sich mit der Sache beschäftigen.

Punkt zwei, es wurde von 2014 gesprochen: Jawohl, 2014 ist ein neuer Finanzaus­gleich zu verhandeln, und ich denke, es ist die entsprechende Zeit gegeben, um sich auf die Weiterführung dieses Pflegefonds einzustellen. Ich denke, dass es niemanden gibt, der an eine Einstellung oder an eine Zurücknahme dieser Maßnahme denkt.

Wir dotieren den Fonds heuer mit 100 Millionen €, nächstes Jahr mit 150 Millionen €, 2013 mit 200 Millionen € und 2014 mit 235 Millionen €.

Ich kann auch die Meinung teilweise nachvollziehen, wenn man sagt, wir sind es den Gemeinden schuldig. – Na ja, manchmal sind das schon Mittel, wo die Segnungen der Landtage herauszulesen sind, wo gewaltig viel gemacht wird, ohne dass gefragt wird, wer das bezahlt. – Jetzt ist der Bund im Rahmen der Abdeckung dieser Aufwendungen entgegenkommenderweise mit 685 Millionen € für vier Jahre beigesprungen. Das ist lo­benswert!

Worum geht es? Wir werden älter – das wissen Sie alle –, oft fehlt die Familie – darü­ber reden wir zu wenig –, die Überlastung der pflegenden Angehörigen ist sehr oft ge­geben, und deshalb macht es Sinn, mobile Dienste auszubauen, auch weiterhin Pfle­geheime zu errichten, Tageszentren zu schaffen, alternative Wohnformen zu entwi­ckeln, Case- und Care-Management zu machen und insgesamt den Menschen entge­genzukommen, denn letzten Endes hat die Politik die Aufgabe, die Bedürfnisse, Wün­sche, Erwartungen und Sorgen der Menschen zu verstehen und auch die dementspre­chenden Gesetzesmaßnahmen zu treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.22

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich bin dankbar dafür, dass dieses Gesetz heute beschlossen werden kann, genauso wie für die Maß­nahmen, die wir vorher schon mehrheitlich beschlossen haben, weil beides ausdrückt, welch hohe Wertschätzung wir jenen gegenüber aufbringen, die Pflege betreiben und die pflegebedürftig sind.

Es ist heute schon von vielen Vorrednern angesprochen worden, dass es natürlich im­mer weitere Verbesserungen geben wird und dass dieser Pflegefonds, den wir heute beschließen, ja auch nur ein weiterer Schritt sein kann, um das hohe Niveau der Pflege in Österreich zu sichern und weiter auszubauen. Das ist ja auch der Inhalt dieser Ge­setzesvorlage: dass mit diesem Pflegefonds den Ländern die Möglichkeit gegeben


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