wörtlichen Besen, und mir würde lieber sein, die anderen würden ihn schlucken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftslandprinzip“ eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen.
Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher folgendermaßen vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten die für den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen. Sie haben die Information, dass es immer wieder zum Verkleben zweier Zettel kommt und daher manches Mal Irritation entsteht.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.39 Uhr unterbrochen und um 15.45 Uhr wieder aufgenommen.)
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