Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 105

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Lapp, Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lohfeyer, Lopatka, Lueger;

Maier Ferdinand, Matznetter, Mayer Peter, Moser, Muchitsch, Musiol, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;

Pendl, Pirklhuber, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch-Kallat, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schönpass, Schultes, Schüssel, Schwentner, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber, Steibl, Steindl, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Van der Bellen;

Walser, Weninger, Windbüchler-Souschill, Wittmann, Wöginger, Wurm;

Zinggl.

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15.46.15 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 16 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Ich mache darauf aufmerksam, dass nur noch drei Wortmeldungen bis zur nächsten Abstimmung vorliegen. – Bitte.

 


15.46.30

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kollege Grosz hat vorher in einem Stil, den ich als „Outlaw-Stil“ be­zeichne, seinen Finger auf eine Wunde gelegt, die wir alle kennen. Natürlich ist es so, dass mit dem Thema „OeNB-Privilegien“ Emotionen verbunden sind, ich weiß das auch aus der Kreditwirtschaft. Da gibt es viele Menschen, die im Wettbewerb täglich hart arbeiten und die für die Altlasten in der Nationalbank nicht viel Verständnis haben.

Auf der anderen Seite – und das gilt es schon zu sagen – gibt es natürlich Verträge, die einzuhalten sind. Pacta sunt servanda: Darauf beruht unser Rechtsstaat, und da­her kann man es sich auch nicht so einfach machen wie es Kollege Grosz tut, nämlich nur Kritik zu üben – wie das in seiner Partei allzu häufig üblich ist –, ohne Lösungs­ansätze zu bringen.

Wir sollten uns nun aber wieder dem Gesetz zuwenden, das heute zur Verhandlung steht. Was wir heute beschließen werden, ist etwas sehr Vernünftiges, nämlich die Übernahme von 100 Prozent der Nationalbank in das Eigentum der Republik. Das ent­spricht einem Standard, der international üblich ist: dass Zentralbanken mehrheitlich im staatlichen Eigentum stehen oder Institutionen sind, die ganz im staatlichen Eigentum stehen.

Das ist vor allem deshalb wichtig und notwendig, weil die Zentralbanken zunehmend einen Teil der Bankenaufsicht bilden. Aufgrund der Expertise, die dort konzentriert ist, ist der Trend schon vor der Finanzkrise in diese Richtung gegangen und wurde jetzt durch das neue europäische Aufsichtssystem noch verstärkt. Da ist es keine gute Optik und keine gute Governance, wenn in dieser Bank auch zum Teil jene Finanzunter­nehmen in der Eigentümerstruktur vertreten sind, die beaufsichtigt werden – wie das in Österreich, historisch gewachsen, der Fall war.

Deshalb ist es ein konsequenter Schritt, unter diesen Bedingungen die Nationalbank zu 100 Prozent zu verstaatlichen, und es ist verdienstvoll, dass man auch gleich damit be-


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