Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 114

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

von Rechtsänderungen, doch ich möchte mich vor allem auf die Absetzbarkeit von Spenden konzentrieren. Ich freue mich sehr, dass ein von mir eingebrachter Antrag volle Berücksichtigung gefunden hat. Es geht um die Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren.

Als Bürgermeister stehe ich in sehr engem Kontakt zur Freiwilligen Feuerwehr. Es ist unglaublich, welch tolle Arbeit in diesem Bereich geleistet wird. Die Feuerwehr ist Be­standteil der inneren Sicherheit. Ich kann nur staunen über die hohe Qualität der Aus­bildung – auch bei der Jugendfeuerwehr –, über die Einsatzfahrzeuge, die immer in Schuss gehalten werden und am letzten Stand sein müssen, über die Geräteanschaf­fung, aber auch über die Unterbringung. Meine Heimatgemeinde etwa steht jetzt vor der sehr schwierigen Entscheidung – auch in finanzieller Hinsicht –, ob es einen Um­bau oder gleich einen Neubau geben soll.

Ich halte die Absetzbarkeit von Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren für einen wichtigen Fortschritt. Es war ein Sündenfall von Rot und Schwarz, das nicht gleich vor­zusehen, aber es wurde jetzt repariert, und es wird daher unsere Zustimmung auch in zweiter Lesung geben. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist eine Rechtsänderung, die einen Bereich betrifft, der vollste Unterstützung erfah­ren sollte, nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft. In diesem Sinne ist alles, was in Richtung dieser Freiwilligkeit geht – im Jahr der Freiwilligen – von unserer Seite her voll unterstützungswürdig. (Beifall beim BZÖ.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.14.21

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schieder! Hohes Haus! Von dieser Spendenabsetz­barkeit, die wir ab Jänner 2012 für den Umweltschutz, für die Tierheime und für die Freiwilligen Feuerwehren ausweiten, profitieren mindestens 1 Million Spender im Jahr. Gerade für die 4 500 Freiwilligen Feuerwehren haben wir grob geschätzt bis zu einer Million Haushalte, welche die Freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Es werden nicht alle die Spende steuerlich absetzen, aber wir rechnen schon damit, dass in etwa 500 000 Spender ihre Spenden diesbezüglich in die Steuererklärung oder Arbeitneh­merveranlagung einbringen werden.

Eine ähnliche Größenordnung, rund 200 000 Spender, erwarten wir bei den Tierhei­men und bei den Umweltschutzorganisationen.

In Summe schlägt sich diese Erweiterung im Budget aufgrund der Erfahrungen, die wir haben, mit Mindereinnahmen in der Höhe von 15 Millionen € pro Jahr nieder. Die Aus­wirkungen werden aber erst ab dem Jahr 2013 spürbar sein.

Im Hinblick auf die Wertpapier-KESt, die Kapitalertragsteuer – diese hätte ab 1. Okto­ber 2011 in Kraft treten sollen –, haben die Banken eine Verfassungsbeschwerde ein­gebracht, weil es ihnen innerhalb dieser kurzen Zeit nicht möglich war, das System zu implementieren. Wir haben in dieser Novelle darauf Rücksicht genommen, und gestern hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, was wir in dieser Novelle auch schon vorge­sehen haben. Das heißt, es haben die Banken für die Umsetzung etwas länger Zeit, nämlich bis 1. April 2012.

Die Kapitalertragsteuer als solche ist in keinster Weise tangiert gewesen, also nicht als verfassungswidrig aufgehoben worden, sondern ganz im Gegenteil: Sie besteht. Die Steuerpflicht besteht also auch jetzt, aber sie wird vereinfacht durch die Banken ein­gehoben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite