Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 115

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Und damit die Menschen nicht selber zu rechnen anfangen müssen, haben wir eben diese Frist bis 31. März 2012 ausgedehnt, damit sie nicht in Schwierigkeiten kommen, weil sie diese Spekulation nicht gemeldet haben. Das heißt, ab 1. April 2012 werden das die Banken automatisch abliefern. Daher haben wir Mindereinnahmen für dieses Jahr in der Größenordnung von 10 Millionen € zu erwarten.

Es ist auch schon erwähnt worden, dass wir bei den Neugründungen noch einmal Ver­besserungen durchgeführt haben. Wenn Jungunternehmer, Ein-Personen-Unterneh­mer, Mitarbeiter anstellen, sind wir wesentlich großzügiger, um das Wachstum dieser kleinen Unternehmen zu fördern. Das heißt, wir befreien Sie von gewissen lohnabhän­gigen Abgaben bei den Dienstgeberbeiträgen. Die Begünstigung kann für 12 Monate innerhalb der ersten drei Jahre ab der Gründung in Anspruch genommen werden.

Neu geregelt wurde auch das sogenannte Montageprivileg. Das Montageprivileg kommt allen Arbeitnehmern zugute, die auf Montage fahren, also denjenigen, die für die Export-Betriebe im Ausland tätig sind, die weg sind von ihren Familien, die sich im Ausland verköstigen müssen, dort Wohnunterkünfte haben und leben müssen. Das ist nicht immer sehr angenehm, und daher ist es gerechtfertigt, dass wir sagen, dass jene Arbeitnehmer, die mehr als 400 Kilometer von der österreichischen Staatsgrenze ent­fernt tätig sind, also unter gar keinen Umständen täglich pendeln können, unter diesen erschwerten Umständen gewisse Steuerprivilegien genießen, nämlich 60 Prozent des laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohnes. Das kommt den Beschäftigten zugute, je­nen, die leistungswillig sind und sich bereit erklären, Mobilität aufzuweisen, und daher halten wir das für gerechtfertigt. Wir haben aber einen Deckel eingezogen, nämlich 4 200 € monatlich.

Bei der Zusammenarbeit mit den Finanzämtern haben wir eine Regelung insofern ein­geführt, dass bei Berufungsverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum erstre­cken, im Hinblick auf die Berufungszinsen für zu Unrecht bezahlte Abgaben nicht nur der Säumniszuschlag, sondern auch die andere Seite entsprechend berücksichtigt wird.

Weiters ist es so, dass wir im Körperschaftsteuersystem höchstgerichtliche Erkenntnis­se von Europa, also eine Judikatur des EuGH, umgesetzt haben. Firmen haben im Hin­blick auf ihre Gewinnausschüttungen in Drittstaaten Beschwerde geführt und bei die­sen Beschwerden beim EuGH gewonnen. Daher werden wir die gesetzliche Regelung diesbezüglich für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anpassen.

Einige Maßnahmen gibt es im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit und im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung. Beispielsweise ist es für niemand verständlich, dass je­mand, der Strafe zahlen muss, aus welchen Gründen immer, ob Verwaltungsstrafe oder andere Strafen, diese steuerlich absetzen kann. Das ist etwas, das in unserem Steuersystem als enorm ungerecht empfunden worden ist, und dem habe ich mich angeschlossen. Daher sind Strafzahlungen in Hinkunft nicht mehr steuerlich absetz­bar.

Wir haben weiters in der Betrugsbekämpfung festgestellt, dass es bezüglich der Mobil­funkgeräte – insbesondere Handys – zu größeren Steuerbetrügereien gekommen ist, indem man dasselbe Handy mehrmals im Kreis herumgeschickt und jeweils Vorsteuer­abzüge lukriert hat, ohne jeweils Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer abzuführen. Diese Betrügereien bekämpfen wir jetzt auch, indem wir die Steuerschuld auf den Leistungs­empfänger übergehen lassen. Sie kennen dieses System, es ist das Reverse Charge System. Überall dort, wo massive Steuerbetrügereien vorgekommen sind, haben wir das eingeführt. Es bewährt sich, und jetzt machen wir es eben auch bei den Mobilfunk­geräten, um dem Steuerbetrug ein Ende zu setzen.

Bezüglich der Flugabgabe und des Flugabgabegesetzes haben wir die kleinen Flieger, die in den Sportklubs betrieben werden, ausgenommen. Das sind nicht die klassischen


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