Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 116

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Passagiere, sondern wenn einmotorige Zweisitzer einen Rundflug über den Traunstein machen oder für den Pilotenschein ihre Übungsflüge machen, dann fällt das unter die Sportfliegerei, und da ist es gerechtfertigt, dass wir die Abgabe nicht einheben. Es kä­me auch aufgrund der Kosten zu Abgaben im kleinen Bereich, denn der Verwaltungs­aufwand wäre zu hoch, als dass es bei diesen kleinen Flugzeugen bis zu zwei Tonnen irgendetwas brächte.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Abgabenänderungsgesetz ist sehr vielfältig. Wir hoffen, damit ein bisschen mehr Steuergerechtigkeit einzuführen, auch ein bisschen mehr Verständnis für die Steuern zu erzielen und vor allem jene Personen, die der öffentlichen Hand helfen und gute Dinge durch Spenden unterstüt­zen, mit einer Steuerbegünstigung zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jakob Auer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.23.38

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die positiven Punkte dieser Gesetzesvorlagen wurden von verschiedenen Vorrednern wie auch von der Frau Bun­desministerin im Detail dargestellt, ich kann mir das daher ersparen. Trotzdem möchte ich, wie auch vom Kollegen Windholz hervorgehoben, die Spendenabzugsmöglichkeit für die Feuerwehr sehr lobenswert erwähnen, weil das eine wichtige Einrichtung ist, auf die wir sehr stolz sein dürfen. Wir dürfen vor allem diesen Organisationen sehr herzlich danken.

Lobenswert zu erwähnen ist auch die Möglichkeit der Regelung der Montagetätigkeit im Ausland. Ich denke, es ist eine sehr wichtige Angelegenheit, weil wir sehr tolle Be­triebe haben, die ihr Know-how auch im Ausland deutlich unter Beweis stellen und da­mit zur inländischen Wertschöpfung beitragen.

Nachdem immer wieder von der Steuergerechtigkeit die Rede ist: Meine Damen und Herren, wenn heute jemand ein Vermögen in Form eines Sparguthabens hat, dann zahlt er 25 Prozent KESt, wenn er ein Vermögen bei Wertpapieren hat, dann zahlt er auch 25 Prozent, und wenn er Vermögen in Form von Grund hat und es wird umgewid­met – es war bemerkenswert, dass die Salzburger Landeshauptfrau, Frau Burgstaller, jetzt meinte, man sollte eine Bodenabgabe einheben; das gibt es in Oberösterreich be­reits, nämlich bis zu 16 € pro Quadratmeter, also auch das ist keine neue Erfindung –, dann muss er auch schon zahlen.

Daher meine ich, dass durchaus so Manches schon abkassiert wird. Frau Ministerin, im Hinblick auf Steuergerechtigkeit wären vielleicht einmal folgende Fragen zu stellen: Zahlen die ÖBB als sehr große Grundbesitzer eine Grundsteuer, und zahlen die Öster­reichischen Bundesforste als der größte Grundbesitzer in Österreich eine Grund­steuer?, damit wir auch da eine Chancengleichheit zu den kleinen Häuslbauern, Grundbesitzern und Gewerbebetrieben herbeiführen können, meine Damen und Her­ren. (Beifall bei ÖVP, FPÖ sowie BZÖ.)

Ich begrüße die Ankündigung des Kollegen Stummvoll, und ich bitte, dafür Sorge zu tragen, dass die KESt-Einhebung für die Banken praxisgerechter möglich sein wird.

Ich darf noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer zur Regierungsvorlage betreffend das Abgabenänderungsgesetz einbringen.

Vielleicht eine kurze Begründung: Mit der Änderung sollen Abflüge sämtlicher Luft­fahrzeuge, anstatt nur Flugzeuge, mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis ein­schließlich 2000 kg von der Flugabgabe befreit werden.

 


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