Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 124

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halb ist es wichtig, was in diesen drei Tagen beschlossen wurde: auf der einen Seite mehr Spielraum für die Gemeinden in der Gestaltungsmöglichkeit der Zusammenar­beit, auf der anderen Seite die Verlängerung des Finanzausgleichs, dann der Stabili­tätspakt, drittens gute Regelungen für die Pflegefinanzierung und viertens die soziale Absicherung der Bürgermeister – wichtige Anliegen, die hier verwirklicht werden konn­ten.

Dieses Gemeindepaket, das wir in diesen Tagen beschlossen haben, ist etwas, das gerade ich sehr schätze. Ich verrate ein Geheimnis: Von den vielen niederösterreichi­schen Bürgermeistern sind mehr als die Hälfte beim Bauernbund. Ihr könnt mir daher glauben, dass es auch uns sehr viel Freude macht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Bauernbund? – In Niederösterreich werden die Gemeinden jetzt dem Bauernbund eingegliedert werden! Und der Grillitsch wird euer Chef!)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.44.27

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich gut, dass man zumindest versucht, einen Sanktionsmecha­nismus zu errichten. Ich glaube, die Situation in einigen Bundesländern ist nicht so ro­sig – speziell auch nicht in Niederösterreich, geschätzter Vorredner, denn wenn man die Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden und Bundesland zusammennimmt, dann kommen Sie durchaus auf Kärntner Verhältnisse. Aber sei’s drum, es geht ja auch um die Ertragskraft, wir kennen das ja aus anderen Zusammenhängen.

Wichtig ist, glaube ich, dass zunächst einmal die Möglichkeit geschaffen wurde, Haf­tungsobergrenzen vorzusehen. Auch dieses Thema ist ja hinlänglich bekannt; einzelne Bundesländer sind besonders hervorzuheben, aber das ersparen wir uns jetzt.

In der Summe, glaube ich, muss es darum gehen, dass wir in den Fragen, die auch noch mit der Zukunft zu tun haben – Finanzausgleich –, oder überhaupt im Bund-Län­der-Verhältnis tatsächlich aus Bundesinteresse heraus mehr von diesen unterschied­lichen Reformpunkten durchbringen. Die Frage kann am Schluss nicht immer sein, ob die Länder hier Macht abgeben müssen oder nicht. Die Frage der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit muss wohl im Vordergrund stehen.

Ich erinnere nur daran, weil ja immer wieder so viele Verwaltungsreformschritte ange­kündigt werden – oder auch in kleinen Schritten als umgesetzt erklärt werden; Big Bang gibt es ja keinen, das haben wir ja gehört, und das mag ja richtig sein –: Gröbere Schritte werden jedenfalls immer wieder nicht gemacht, wie etwa im Bereich der Schulverwaltung. Da waren wir auf der „Österreich-Gespräch“-Ebene schon sehr weit. Davon ist nicht nur nichts übrig geblieben, sondern man hat fast den Eindruck, dass einzelne Bundesländer – durchaus mächtige – die ganze Sache mit Absicht und er­kennbar ramponiert haben, bis wieder nichts übrig bleibt und man eigentlich wieder zu­rück an den Start muss, wenn das noch jemand auf sich nimmt. Vielleicht wollen Sie das ja noch machen, Frau Bundesministerin? Aber dass wir erkennen, dass das Sys­tem der Bezirksschulräte und der Landesschulräte nicht nur anachronistisch ist, son­dern eben auch viel zu teuer, und dass man in diesem Sektor mit weniger Aufwand mehr erreichen könnte, auch bei mehr Schulautonomie, das muss ja auch aus der Sicht der Verwaltungsreform und Ressourcenschonung für den Staatshaushalt ange­bracht sein. – Da bin ich also nicht nur zuversichtlich.

Letztendlich werden wir diesem Mechanismus nicht zustimmen, weil ja durch die Zu­teilung der Quoten in dieser Stabilitätsorientierung genau auch der Budgetpfad mit fest­gezurrt wird, den wir aus bestimmten Gründen ablehnen. Wir sind ja der Meinung, dass


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