Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 157

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Es war eine sehr konstruktive Diskussion betreffend die Frage, wie wir damit umgehen und wie wir den Prozess starten, aber parteipolitisch war dort gar nichts, würde ich jetzt einmal sagen, sondern das war eine sehr gut geführte Diskussion.

Aber zum Thema: Wir haben heute das Krankenanstalten- und das Kuranstaltengesetz auf der Tagesordnung, und Kollege Karlsböck hat schon erwähnt, dass das, was wir in Wien bereits seit letztem Jahr haben, nämlich ein transparentes Wartezeitenregister für Operationen, jetzt auch bundesweit eingeführt werden soll.

Ich halte das für einen sehr, sehr großen Fortschritt, einfach deshalb, weil Menschen aufgrund dessen wissen, wann sie mit ihren Operationen drankommen, weil gewähr­leistet ist, dass transparente, datenschutzgesicherte, anonyme Register geführt wer­den. Das heißt, man braucht sich auch nicht zu fürchten, dass, sage ich jetzt einmal, der Chef oder sonst irgendjemand mit Namen abrufen kann, wann jemand operieren geht und mit welcher Diagnose. Ich glaube, dass dem Ministerium damit ein wirklich großer Wurf gelungen ist.

Wie gesagt, wir haben das in Wien bereits eingeführt, und ich kann nur sagen, die Er­fahrungen aus Wien zeigen, dass sich die Wartezeiten auf Operationen deutlich redu­ziert haben, sodass betreffend diese Frage auch keine Unzufriedenheit aufgetaucht ist, sondern – ganz im Gegenteil! – große Zufriedenheit. Ich glaube, wir können uns freu­en, dass wir das nunmehr auch in ganz Österreich haben werden.

Die Aufnahme eines Vertreters der Senioren in die Ethikkommission halte ich für einen wichtigen Schritt, nicht zuletzt deswegen, weil wir versuchen sollten, gerade auch, sage ich, den älter werdenden Menschen, die ja dann natürlich auch oft Gesundheits­dienstleistungen in Anspruch nehmen, Rechnung zu tragen. Ihnen dort, in der Ethik­kommission, Sitz und Stimme zu geben, ist eine weitere Verbesserung, die jetzt im Krankenanstalten- und im Kuranstaltengesetz gemacht wird.

Was Kollege Karlsböck zu erwähnen noch vergessen hat, ist die Etablierung einer Opferschutzgruppe, und zwar auch für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt. Wir wissen, dass es Kinderschutzgruppen gibt, wo bereits in den Spitälern versucht wird, Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfestellung zu leisten. Wir wissen aber, dass es auch volljährige Opfer gibt, zum Teil aus dem Behindertenbereich, wo wir glauben, dass es auch da, weil ja nicht weniger als Kinder natürlich auch solche Menschen von Gewalt betroffen sind, ganz wichtig ist, eine Möglichkeit zu schaffen, dass auch diese Betroffenen von einer Opferschutzgruppe unterstützt werden.

Das ist vor allem etwas, was auch Frauen zugutekommt. Wir wissen ja, dass häusliche Gewalt sehr oft gegen Frauen stattfindet. Wir halten das daher auch frauenpolitisch für einen sehr, sehr wichtigen Schritt.

Die Frage des Entfalls der Beitragspflicht für Organspender ist ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz enthalten ist. Menschen, die aus altruistischen Gründen ein Organ spenden, sollen also in Zukunft von sämtlichen Spitalskostenbeiträgen befreit wer­den. – Auch das ist, glaube ich, etwas Sinnvolles, weil, wie wir wissen, gerade in Öster­reich zwar Transplantationen stattfinden, es aber noch immer zu wenig Organspender gibt. Man sollte daher Menschen, die ihrem Schwager, ihrer Schwester oder wem auch immer ein Organ spenden, wenn die Organe passen, nicht noch zusätzliche Kosten aufbürden.

Kollegin Haubner hat darüber hinaus noch einen Antrag auf Abschaffung der Kranken­hauskosten für Organspender, die hirntot sind, gestellt. Da haben wir, glaube ich, im Ausschuss schon geklärt, dass es das bereits nicht mehr gibt. Es hat sich die Frage gestellt, ob für Menschen, die noch als Organspender/Organspenderin am Leben ge­halten werden, obwohl sie hirntot sind, Krankenhauskosten anfallen. – Das ist nicht der


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