Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 158

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Fall, weil mit dem Hirntod im Prinzip auch der Tod eintritt und Menschen dann keinen Krankenhausbeitrag leisten.

Kollegin Haubner hat dann noch gefragt, ob man dann nicht prinzipiell die Kranken­hausaufenthalte davor auch mehr oder weniger mit dazunehmen kann. – Ich glaube, das muss man einfach diskutieren und schauen, in welcher Dimension sich das ab­spielt. Ich glaube aber, dass das durchaus auch ein vernünftiger Ansatz ist.

Zur Frage des Implantatregisters: Kollege Karlsböck, Sie haben etwas gefordert, was wir schon haben. Es gibt nämlich bereits auf Basis der Verordnung aus dem BGBl. I Nr. 77/2008, dem Medizinproduktegesetz, ein zentral geführtes Register, und diese Meldungen werden dort auch geführt.

Sie können zum Beispiel auch schon jetzt auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen suchen und finden, was alles zurückgerufen wird, was irgendwie schadhaft ist oder im Verdacht steht, Schäden hervorzurufen. – Das heißt, das haben wir.

Deswegen haben wir auch einen weiter gehenden Entschließungsantrag in der Sache gemacht, und zwar haben wir Folgendes vorgesehen – und das halte ich für einen sehr, sehr großen Fortschritt in der Frage der Implantate –: Wir wollen uns nicht nur anschauen, was in der Medizinprodukte-Vigilanz passiert, sondern wir haben erstmalig festgeschrieben, dass wir auch versuchen wollen, Daten zu bekommen, um die Ergeb­nisqualität von der Implantation von Prothesen zu bekommen. Das wurde erweitert von Hüftgelenksprothesen auf Kniegelenksprothesen. Ich meine, dass das ein wichtiger Schritt hin zur Ergebnisqualitätsmessung, die in Österreich noch nicht so Platz gegrif­fen hat wie in anderen Ländern, ist.

Ich glaube, dass Minister Stöger mit diesen Vorlagen ein großer Wurf gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


18.37.46

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Diesmal fällt es mir leicht, dieser Gesetzesänderung zuzu­stimmen. Sie ist in allen Zügen im Wesentlichen positiv.

Es ist auch die jetzt mehrfach geäußerte Bemerkung richtig, dass manches über Par­teigrenzen hinweg möglich ist. Im letzten Ausschuss hat das, sage ich einmal, zart an­gefangen, und ich hoffe, das geht so weiter.

Ein Vorschlag nur: Man könnte sich ja durchaus einmal über Parteigrenzen hinweg ei­nigen, was im Gesundheitssystem überhaupt noch gemacht werden sollte, und sich diesbezüglich einmal zusammensetzen – zumindest die Gesundheitssprecher aller Parteien. Es wäre auch nicht schlecht, mit ihnen in Kontakt zu treten, bevor sich alle einzementiert haben oder bevor man vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wo man dann zugegebenermaßen nicht mehr wirklich beweglich ist.

Ich begrüße sehr, dass im Rahmen der inneren Medizin und Kinderheilkunde Depart­ments für Psychosomatik etabliert werden können. Das ist insofern sehr wichtig, weil gerade hier extreme Defizite zu orten sind und bei Departments für Psychosomatik an psychiatrischen Kliniken – ohne jetzt etwas gegen Psychiater sagen zu wollen – doch die Einstiegshürde für Eltern und deren Kinder eine ganz andere ist als auf der inneren Medizin und Kinder- und Jugendheilkunde.

Die Einführung transparenter Wartelisten hat lange auf sich warten lassen, ich bin aber trotzdem sehr froh, dass es sie im Bereich der Augenheilkunde, der Orthopädie und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite