Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 167

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Kompetenzverlusten geführt, die teilweise durch Auslagerungen kompensiert werden, teilweise über den Obersten Sanitätsrat.

Hier haben Sie allerdings viele Freiheiten. Sie können nominieren, wen Sie wollen. Festgelegt ist lediglich eine Frauenquote. Sie müssen nicht einmal nur Ärzte nominie­ren, was ich im Prinzip durchaus in Ordnung finde. Allerdings hängt das sehr vom Mi­nister oder von der Ministerin ab. Ein Schamane könnte da auch fünf Schamanen oder philippinische Wunderheiler in diesen Rat berufen. Da wäre natürlich Transparenz an­gezeigt.

Wir haben schon einige Änderungen als Vorschläge, aber ich nehme an, dass das erst für die nächste Novelle möglich ist, denn so schnell stimmt uns die Regierung nicht zu.

Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünwald, Kolleginnen und Kollegen

Die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öf­fentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (1352 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird in § 3 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

„Er ist weiter interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der For­schung, Public Health, Ethik, Medizinrecht sowie Personen aus der Zivilgesellschaft einschließlich der Selbsthilfe zu besetzen.“

In Artikel 1 wird in § 4 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

„Die Interessenskonflikte und die etwaigen Änderungen sind allen Mitgliedern des Obersten Sanitätsrates bekanntzugeben und auf der Homepage des Gesundheitsmi­nisteriums zu veröffentlichen.“

In Artikel 1 wird in § 6 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

„Der Oberste Sanitätsrat kann sich an die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Verbände und Institu­tionen, inklusive der Zivilgesellschaft (NGOs), im Gesundheitswesen um Unterstützung wenden.“

In Artikel 1 wird § 7 wie folgt geändert:

Die Wortfolge „üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus“ wird durch die Wortfolge „erhalten als Honorar eine feste Vergütung (Werkvertrag)“ ersetzt.

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Die Anträge über Impfungen waren nicht alle schlecht, muss ich sagen. Da scheint das Ministerium auch durch Sparmaßnahmen doch eine sehr restriktive Haltung einzuneh­men. Es ist ohne Zweifel so, dass bei der Pneumokokken-Impfung die Risikogruppen bei Kleinkindern zu eng gesetzt werden, sodass da der Impfschutz keine großen Be­völkerungsteile betrifft und sogar ältere Personen gefährdet sind, durch ihre Enkel an­gesteckt zu werden. Da hoffe ich, dass etwas mehr Bewegung ins Spiel kommt – mög­licherweise auch durch einen neu zu bestellenden Obersten Sanitätsrat und seine Fachgruppen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.09

 


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