Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 166

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


19.02.47

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zu Beginn meiner Ausfüh­rungen mit einigen Anträgen der Opposition beschäftigen und darf gleich anknüpfen an meinen Vorredner im Zusammenhang mit Impfungen und auf den Antrag der Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein eingehen, wo es darum geht, dass Hepatitis-A-Impfungen ins Kinderimpfprogramm aufgenommen werden sollen. Ich denke, dass nach einer He­patitis-Impfung für Österreich sozusagen kein Bedarf besteht, aber wenn man ins Aus­land fährt, zum Beispiel in die Türkei oder in andere Länder, ist es natürlich sehr sinn­voll, sich impfen zu lassen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

An sich sind wir in Österreich – Gott sei Dank – in der glücklichen Situation, dass diese Krankheit bei uns nicht auftritt, sondern in den meisten Fällen eine sogenannte „impor­tierte“ Krankheit ist.

Was den anderen Bereich anbelangt, nämlich FSME-Impfungen für alle Kinder, so darf ich festhalten, dass es bereits von einzelnen Krankenkassen auch Zuschüsse gibt und wir daher diesem Antrag keine Zustimmung geben.

Im Zusammenhang mit der Forderung und dem Antrag von Frau Abgeordneter Ursula Haubner betreffend Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes darf ich einerseits festhalten, dass es in einer Reihe von Bundesländern und Gemeinden bereits viele Angebote gibt. Ich bin aber der Auffassung, so wie wir das auch im Ausschuss bereits diskutiert haben, dass der Mutter-Kind-Pass Angelegenheit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist und daher der Gesund­heitsausschuss dafür nicht zuständig ist.

Lassen Sie mich abschließend noch einige Bemerkungen zur Regierungsvorlage be­treffend den Obersten Sanitätsrat machen. Dieses Gremium ist ein ganz wichtiges Be­ratungsgremium des Gesundheitsministers. Die derzeitige Rechtsgrundlage stammt aus dem Jahr 1870, hat also, wenn ich das so salopp sagen darf, schon einige Jahre auf dem Buckel, und daher bin ich sehr froh, dass es zu einer Veränderung dieser sehr alten Materie kommt, obwohl diese erfreulicherweise „funktioniert“ hat.

Nichtsdestotrotz ist es notwendig, diesen Obersten Sanitätsrat jetzt auf neue Beine zu stellen. Es wird in dieser Gesetzesvorlage die Mitgliedschaft geregelt, es wird die Form der Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten geregelt, und es wird die Handhabung allfällig bestehender Interessenkonflikte seiner Mitglieder gere­gelt.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Was mich ganz besonders freut, ist, dass es einen verpflichtenden Anteil von Frauen von mindestens 40 Prozent geben wird. Das ist erfreulich, das ist sehr gut, denn Frauen haben auch – und nicht nur – in der Ge­sundheit sehr viel mitzureden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.18

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Auch wir stimmen diesem Gesetz zum Obersten Sani­tätsrat zu. Diese Novelle überlässt es dem Minister nicht mehr, ob er einen Obersten Sanitätsrat einsetzt oder nicht, sondern sie legt ihn darauf fest. Ich finde, das ist gut so.

Leider haben vielfach Sparmaßnahmen und Personalabbau im Ressort – vielfach war das Ressort auch sehr defensiv gegenüber populistischem Spardruck – zu einigen


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