Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freunde und Freundinnen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1352 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in § 3 Abs.1 folgender Satz angefügt:
"Er ist weiters interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Forschung, Public Health, Ethik, Medizinrecht sowie Personen aus der Zivilgesellschaft einschließlich der Selbsthilfe zu besetzen."
In Artikel 1 wird in § 4 Abs.1 folgender Satz angefügt:
"Die Interessenskonflikte und die etwaigen Änderungen sind allen Mitgliedern des Obersten Sanitätsrates bekanntzugeben und auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zu veröffentlichen."
In Artikel 1 wird in § 6 Abs. 1 folgender Satz angefügt:
"Der Oberste Sanitätsrat kann sich an die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Verbände und Institutionen, inklusive der Zivilgesellschaft (NGOs), im Gesundheitswesen um Unterstützung wenden."
In Artikel 1 wird § 7 wie folgt geändert:
Die Wortfolge "üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus" wird durch die Wortfolge "erhalten als Honorar eine feste Vergütung (Werkvertrag)" ersetzt.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Altbewährt und gut, das kann man durchaus vom Obersten Sanitätsrat sagen, und trotzdem wird er auf neue Beine gestellt, bekommt einen neuen Stellenwert, denn dadurch, dass aus einer Kann-Bestimmung eine Verpflichtung wird, das heißt, dass der Oberste Sanitätsrat als verpflichtende Kommission eingerichtet wird, wird auch seiner besonderen Bedeutung Rechnung getragen. Seit immerhin 140 Jahren steht dieses Gremium den verantwortlichen Gesundheitspolitikern zur Seite und stellt seine Expertise zur Verfügung. Insbesondere im Bereich der Impfprogramme hat er auch seine Spuren hinterlassen.
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