Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 173

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Ich mache darauf aufmerksam, dass nur drei Redner zu diesen Tagesordnungspunk­ten zu Wort gemeldet sind, dass wir also bald wieder zur Abstimmung gelangen.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.21

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden vorliegenden Gesetzesvorlagen lassen sich unter den Schlagwörtern „Verwaltungsvereinfachung“ und „Demokratisierung“ zusam­menfassen.

Bei der Änderung des Apothekerkammergesetzes kommen beide Aspekte zum Tra­gen. Verwaltungsvereinfachung bei der vorübergehenden Dienstleistungserbringung für Apotheker aus dem EU-Raum: Da hat es bis jetzt eines einigermaßen großen bü­rokratischen Aufwandes bedurft, dass das möglich wurde. Durch die Übertragung der Meldungsagenden an die Apothekerkammer, die ja natürlich auch von der fachlichen Seite her zuständig ist, wird das einfacher und ohne großen Aufwand möglich sein und auch der EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen.

Das Thema „Demokratisierung“ ist Inhalt des Abänderungsantrages zur Wahl der Ver­tretung in die Apothekerkammer. Natürlich könnte man fragen: Wozu eine Wahl abhal­ten, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt?, aber davon auszugehen, dass alle mit dem Wahlvorschlag einverstanden sind, bloß, weil es nur den einen gibt, wäre doch recht blauäugig. Die Möglichkeit, Nein zu sagen, muss gegeben sein, und die wird mit diesem Abänderungsantrag auch erreicht. Bei der Zahnärztekammer beispielsweise funktioniert das sehr gut.

Bei der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes geht es auch um Vereinfachung, nämlich um die Ermöglichung der Einfuhr von Blutkonserven, auch wenn dem Spender der tatsächliche Aufwand ersetzt wurde. Bei einem solch wichtigen Thema wie der Si­cherheit bei der Bereitstellung von Blutkonserven, die schließlich und endlich lebens­rettend sein können, sollten die Bereiche Sicherheit und Qualität der Blutkonserven auf der einen Seite und Erleichterung der Bereitstellung auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Durch die Gesetzesänderung wird das ermöglicht.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang einmal ganz herzlich und offiziell beim Ro­ten Kreuz bedanken, die die unentgeltlichen Blutspenden in Österreich zum größten Teil abwickeln. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Bela­kowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.26.21

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesen beiden Geset­zesvorlagen zustimmen.

Die Änderung des Apothekerkammergesetzes ist notwendig, weil es jetzt für Apothe­ker, die aus der EU kommen, extrem kompliziert ist, sich in Österreich niederzulassen. Das ist ein enormer Verwaltungsaufwand. Insofern macht es Sinn, wenn auch jetzt die Zusammenstückelung der Gesetze ein bisschen kompliziert war, letztlich ist das Ender­gebnis ein zufriedenstellendes.

Die zweite Änderung – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – führt zu einer Demo­kratisierung und macht auch Sinn. Wir wollen auf keinen Fall, dass es nur eine einzige Fraktion gibt, die bei Kammerwahlen antritt. So etwas ist ziemlich undemokratisch und daher abzulehnen.

 


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