Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 174

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Auch dem zweiten Antrag, der Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, werden wir zustimmen. Selbstverständlich stimmen wir dem zu. Das Blut ist der Hauptbestandteil des Lebens, und daher sollen Blutprodukte, Blutkonserven sicher transportiert werden. Diesem Gesetz ist daher zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster und Letzter zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.27.43

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Die Ände­rung des Apothekerkammergesetzes sieht vor, das vorgesehene Meldeverfahren für Apotheker, die vorübergehend und gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen in Österreich tätig werden wollen, der Österreichischen Apothekerkammer als Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich zuzuweisen. Diesem Antrag, dieser Gesetzesänderung werden wir zustimmen.

Die Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes hat zum Ziel, den Handel mit Blutkon­serven zu unterbinden. Gestattet sind nur geringfügige Anerkennungen wie Schoko­lade und Erfrischungen sowie die Erstattung der mit einer Spende verbundenen An- und Abreisekosten. Auch diesem Antrag werden wir zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

19.28

19.28.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Gesetzentwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1358 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Le­sung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmig­keit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1359 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.30.0043. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1227 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ge­ändert wird (1360 d.B.)

 


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