Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 181

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Aber es ist natürlich so, dass wir ganz klar ja zur Lebensmittelsicherheit und zur Le­bensmittelkontrolle sagen. Seit Jahrzehnten haben wir hier jedoch ein Kontrollsystem mit einem Nebeneinander an Strukturen. Eine Fülle von EU-Vorgaben und Rechtsak­ten – Tendenz stark steigend – führt außerdem dazu, dass das österreichische System der Lebensmittelkontrolle in den letzten Jahren zunehmend ineffizienter und teurer ge­worden ist.

Es wurde nun versucht, dieses Problem der Verteuerung der Lebensmittelkontrolle auf die Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den lebensmittelproduzierenden Berei­chen tätig sind, zu überwälzen. Ich glaube, das ist der falsche Weg, denn wir können nicht einfach Kosten auf Unternehmen überwälzen, wenn sich an der Struktur nichts ändert, weil das natürlich das System in keiner Richtung verbessert. Daher müssen wir eben schauen, dass wir dieses ganze System an das EU-Recht und an die europäi­sche Lebensmittelkontrolle gemäß dem integrativen Grundsatz „Vom Feld bis zum Teller“ anpassen. Die Strukturen der Vergangenheit, die es da gegeben hat, sind si­cher nicht dazu geeignet, dass wir mit diesen Produktionsmethoden in Zukunft weiter­arbeiten.

Wir haben neue Technologien, und wir haben globale Warenströme. Unter dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Kontrollen und Qualitätssicherungssystemen muss also hier ein neuer Ansatz in der Lebensmittelkontrolle gefunden werden.

Eine Zusammenführung – und das wurde ja heute schon erwähnt – dieser gesamten Strukturen mit den notwendigen Effizienzsteigerungen ist ja durchaus wichtig und rich­tig. Es muss uns gelingen, in diesem Zeitraum – und wir haben dem Herrn Minister den Zeitraum ja quasi in diesen Entschließungsantrag hineingeschrieben –, bis Mai 2012, gemeinsam eine neue Struktur zu erarbeiten, damit wir sie dann mit 1. Jänner 2015 auch entsprechend umsetzen können.

Es soll also so sein, dass die ganzen Synergiepotenziale im Bereich der Kontrollen ent­lang dieser Lebensmittelkette in Zusammenarbeit mit der AGES und allen beteiligten Stellen sowie auch den Unternehmen, die das bisher nicht ausreichend ausgeschöpft haben, in jedem Fall anstatt der Einführung einer neuen Belastung für die Wirtschaft und dementsprechend natürlich auch für die Landwirtschaft realisiert werden.

Wir können in diesem Bereich natürlich auch viele Doppelgleisigkeiten feststellen, wenn einerseits der Bund und andererseits die Bundesländer Aufgaben übernehmen. Hier gibt es viele Doppelgleisigkeiten, und es ist sicher sinnvoll, wenn wir das gesamte System auf eine Ebene bringen und schauen, dass das von einer Ebene erledigt wird. Dazu dient auch die Arbeitsgruppe, die aus Experten aus den Ministerien – dem Ge­sundheitsministerium und dem Lebensministerium – und natürlich auch Vertretern aus den Ländern entsprechend zusammengesetzt ist. Sie sollen schauen, dass sie bis Mai 2012 einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

Ganz wichtig ist uns natürlich, dass dieses System – wenn es ab 1. Jänner 2015 dann greift – so umgesetzt wird, dass die notwendigen Maßnahmen so greifen, dass keine zusätzlichen Belastungen – ich kann es nur noch einmal betonen: keine zusätzlichen fi­nanziellen Belastungen – auf die Wirtschaft und die Landwirtschaft zukommen, son­dern dass es ganz klare Richtlinien gibt, dass also die Kosten für diese Lebensmittel­kontrolle als hoheitliche Aufgabe auch dementsprechend vom Staat übernommen wer­den.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also geplant, dass wir mit diesem neu­en Beitrag zur Gesundheitssicherung beziehungsweise mit dieser Neukonstruktion der AGES über 100 000 Betriebe nicht belasten. Wenn man sich den letzten Vorschlag im Budget anschaut, dann wären auf die Unternehmen Kosten in der Höhe von 40,6 Mil­lionen € zugekommen. Diese Belastung haben wir jetzt einmal in erster Linie im Sinne


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