Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 182

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Unternehmerinnen und Unternehmer abgelehnt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. So ist es jetzt also unsere Auf­gabe – und ich freue mich sehr, dass wir hier einen Vier-Parteien-Antrag haben, der das möglich macht –, dass wir ein Reorganisationskonzept für eine effiziente, transpa­rente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle erstellen. Es ist eine sogenannte Verwaltungsreform im Kleinen, und so bin ich optimistisch, dass wir bis zum Mai 2012 auch eine entsprechende Lösung für diese Neuorganisierung der Le­bensmittelkontrolle vom Feld bis zum Teller bewältigen können, wenn wir diese Pro­blematik gemeinsam angehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.03

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Hohes Haus! Steviablätter werden von der Bevölkerung Paraguays seit Jahrtausenden für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet. Stevia hat die dreihundertfache Süßkraft von Zucker und wird auch als Heilpflanze verwendet. Stevia ist blutdrucksenkend, blutzuckersenkend, anti­mikrobiell, gefäßerweiternd und für Diabetiker geeignet, weil es den Blutzuckerspiegel nicht erhöht. Weiters hat es plaquebindende Wirkung, das heißt, man kann es vorbeu­gend gegen Karies verwenden. Die Vorteile für die Prävention von Übergewicht und Zi­vilisationskrankheiten liegen auf der Hand.

Stevia-Tabs waren im österreichischen Handel bisher nur als Rohstoff zur Dental­diagnostik erhältlich. Das ändert sich aber mit dem heutigen Tag, weil meinem Antrag im Ausschuss einstimmig die Zustimmung gegeben wurde. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

Unsere Weitsicht zeigt sich darin, dass der Ständige Ausschuss der EU am Mittwoch eine Aussendung gemacht hat, in der er die Zulassung hochreiner Stevia empfiehlt. Mit der heutigen Abstimmung wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Prävention ge­macht. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.55.34

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie heute das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschließen, dann beschließen Sie eine kleine Verwal­tungsreform. Es ist geglückt, mit den Ländern zu vereinbaren, dass man gemeinsam die ExpertInnen der AGES dafür einsetzt, die Neuverblisterung in den Apotheken zu kontrollieren, und dass ExpertInnen, die Sachverstand zur Verfügung stellen können, auch von den Bezirksverwaltungsbehörden eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt und erhöht die Qualität der Kontrolle – und um die Frage der Kontrolle im Ge­sundheits- und Ernährungsbereich geht es.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei jenen, die den Entschließungsantrag unterstützen, bei dem es darum geht, die Kontrolle vom Feld bis zum Teller durchgehend neu zu diskutieren. Da brauchen wir das richtige Augenmaß, dabei geht es auch darum, mit Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden das Richtige für unsere Bevölkerung zu tun, um sicherzustellen, dass wir in Zukunft in Österreich gute Lebensmittelqualität haben können.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite