Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 184

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wichtig dir Gesundheit oder gesunde Ernährung ist. Ich möchte dir hiermit alles Gute wünschen. Viel Erfolg bei den anstehenden Gesundheitsreformen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.31

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Zunächst möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich zu bedanken. In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses kam es ja zu einem ganz neuen politischen Stil. Anträge der Opposition wurden nicht einfach ver­tagt, abgelehnt oder verfälscht, indem man eben einen Abänderungsantrag macht, nein: Anträge der Opposition wurden einfach so, wie sie sind – mit dem Antragsteller –, angenommen. Das ist ein ganz neuer Stil. Der Urheber wird nicht verschleiert, sondern man kann jetzt sagen: Wir haben als Opposition einen Antrag eingebracht, der ange­nommen wird.

Stellvertretend möchte ich hier den beiden zuständigen Referenten, den zuständigen Fachbereichssprechern – der Kollegin Dr. Oberhauser und dem Kollegen Dr. Rasin­ger –, die offensichtlich für diesen neuen Stil verantwortlich sind, danken. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Nicht berücksichtigt wurde leider ein Antrag vom Kollegen Themessl betreffend die Re­form der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund. Die AGES führt hier eine hoheitliche Aufgabe durch, und man stelle sich das jetzt in anderen Bereichen vor, zum Beispiel im Bereich des Finanzamtes: Der Finanzamts­prüfer kommt und sagt, es sei zwar alles in Ordnung, aber für die Prüfung an sich zahle man bitte eine Gebühr.

Oder: Man kommt in ein Planquadrat. Man hat sich als Autofahrer zwar ordnungsge­mäß verhalten, aber für jede zusätzliche Kontrolle, die dem Polizisten einfällt, zahlt man eine zusätzliche Gebühr. Das heißt, wenn er fragt, ob man das Pannendreieck mithabe, zahlt man eine Gebühr, obwohl man es mithat; wenn er fragt, ob man die Warnweste mithabe, bezahlt man für die Prüfung eine Gebühr, auch wenn man sie mit­hat.

Ähnliches bei der Radarkontrolle: Es wird nicht der gestraft, der zu schnell gefahren ist, sondern es wird auch eine Gebühr von dem eingehoben, der mit der Laserpistole überprüft wurde. Das heißt also, hoheitliche Aufgaben muss der Staat wahrnehmen. Man kann natürlich bei den schwarzen Schafen, die gegen die Regeln verstoßen, die Strafen so ansetzen, dass sie auch die Kontrollen decken – daran kann man durchaus denken –, aber man kann nicht diejenigen strafen, die sich ordnungsgemäß verhalten.

Wir haben auch im Bereich des Konsumentenschutzes immer wieder die Diskussion, wie wir Lebensmittel besser kennzeichnen können. Immer mehr Informationen werden verlangt. Überspitzt sage ich, dass der Wirt, wenn er ein Wiener Schnitzel serviert, ein Buch mit all den Herkunftsfeststellungen – was alles im Schnitzel drinnen ist und so weiter – danebenlegen muss, um das den Konsumenten ganz genau auszuführen.

Ich glaube, der Antrag vom Kollegen Deimek, der eine Kennzeichnung der Lebensmit­tel durch Ampelauspreisung vorsieht, wäre hier eine Vereinfachung für die Konsumen­ten. Das geschieht auf freiwilliger Basis ja schon teilweise, also ist es nicht ganz un­möglich.

Zum Antrag vom Kollegen Hofer betreffend das Pestizid-Verbot in Lebensmitteln gibt es leider auch einen ernsten Hintergrund. Es wurde festgestellt, dass diese Konservie-


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