Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 191

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niedrigere ist, so ist Suizid doch die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugend­lichen, und das sollte uns eigentlich schon sehr zu denken geben. Daher bin ich wirk­lich froh darüber, dass die Regierungsparteien diesem Antrag ihre Zustimmung geben.

Von dem Antrag ausgehend kann man natürlich auch den Bogen zu allen anderen jetzt mit verhandelten Anträgen spannen, nämlich zur Verbesserung der ambulanten psy­chotherapeutischen Versorgung einerseits beziehungsweise auch zu der Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung, denn da haben wir wirklich eine Unterver­sorgung in Österreich. Da gäbe es einen massiven Handlungsbedarf.

Eine sehr große Anzahl, circa 20 bis 25 Prozent, der österreichischen Bevölkerung lei­det unter psychischen Störungen. Therapieplätze sind so gut wie kaum zu bekommen, und wenn, sind sie privat zu bezahlen. Das heißt, da haben wir ein ganz massives Ge­fälle.

Ich weiß schon – und es sind diese Einwände auch vom Kollegen Rasinger im Aus­schuss gekommen –, dass bei der Ausbildung genau darauf geachtet werden muss, dass diese gewissen Qualitätsstandards entspricht. Das ist ein Punkt, den wir hundert­prozentig unterschreiben. Gleichzeitig muss man aber auch betonen, dass man nicht, nur weil die Ausbildung vielleicht nicht immer adäquat ist oder weil es Mängel gibt, gleich sagen kann, wir brauchen nicht mehr Versorgung.

Ich denke, das muss man schon bei der Wurzel packen und im Bereich der Ausbildung Verbesserungen vornehmen. Es steht aber der Regierung frei, das sofort zu tun und in Angriff zu nehmen. Außerdem stellt ja, soweit ich weiß, die ÖVP auch den Wissen­schaftsminister, also da wären sicher Möglichkeiten gegeben. Wir werden diesem An­trag natürlich zustimmen.

Auch da, würde ich meinen, ist ein ganz besonderer Punkt wieder die Versorgung von Kindern. Die Versorgung von Kindern, die psychische Störungen haben, ist eine ganz, ganz schlechte. Das ist ein Themenkomplex, den wir schon des Öfteren besprochen haben. Die Zuschüsse, die Eltern, aber auch erwachsene Personen bekommen, liegen bei circa 20 €, während sich eine Psychotherapiestunde mit circa 80 € zu Buche schlägt. Das heißt, da sehen wir genau, dass wir in Wahrheit im Bereich der psychi­schen Störungen eine massive Zwei-Klassen-Medizin haben. Das ist etwas, was wir so in Wahrheit nicht haben wollen oder haben wollen sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

In eine ganz ähnliche Richtung geht ja der Antrag des Kollegen Spadiut, nämlich, dass in Wahrheit die klinisch-psychologische Diagnostik vom ASVG übernommen wird, nicht aber die Behandlung. Das heißt, ich stelle eine Diagnose, lasse aber letzten Endes den Patienten mit seiner Diagnose im Regen stehen. Das ist etwas, was nicht nachvollzieh­bar ist, und daher werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Es gibt in Salzburg eine gute Lösung. Da gibt es die sogenannte ARGE Psychothera­pie, wo auch die Gebietskrankenkassen mit eingebunden waren und wo psychothera­peutische Versorgung relativ gut funktioniert  verglichen mit anderen Bundesländern.

Dann ist da noch der Antrag der Grünen, des Kollegen Grünewald, betreffend die Er­stellung der nationalen Gesundheitsziele unter Einbeziehung der sozialen Determinan­ten. Dem werden wir selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben. Wir werden aber auch dem Antrag der Regierungsparteien unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.29.34

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Notwendigkeit der Definition von natio-


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