Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 64

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Die ÖVP hat in ihrem Minderheitsbericht zum Eurofighter-Untersuchungsausschuss all diese Transparenz schon eingefordert. (Jö-Rufe beim BZÖ.) Bedauerlicherweise ha­ben wir damals keine Mitstreiter gefunden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Sie ha­ben ihn abgedreht! Abg. Strache: Abgedreht ist der Ausschuss worden!) – Nachzule­sen im Eurofighter-Minderheitsbericht der ÖVP. (Abg. Strache: Der alte Untersu­chungsausschuss über Eurofighter ist von ÖVP und SPÖ abgedreht worden, wie es heiß geworden ist!) Das ist die Handschrift der ÖVP: Problem erkannt, analysiert, Lö­sungsvorschlag unterbreitet und eine schnellstmögliche Umsetzung, und zwar mit kon­kreten Vorschlägen und nicht bloßer Polemik, wie sie hier von der Opposition kommt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler – auf die Bundesminister Dr. Mitterlehner und Dr. Töchterle weisend –: Die Regierungskollegen von der ÖVP werden immer blasser!)

Wir haben mit unserem Transparenzpaket die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Die ÖVP hat mit dem Lobbyistenregister, der Parteispendenreform, Inseratentranspa­renz, in der Frage Abgeordnetenbestechung et cetera, in all diesen Punkten klar ge­zeigt, auf welcher Seite sie steht (Abg. Grosz: Strasser, Mensdorff, ...!) und dass wir in der Frage der Transparenz nicht die Verhinderer sind, denn die Transparenz ist die einzig wirksame Waffe gegen Korruption. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das sieht man beim Strasser!)

Und nun zur Beantwortung der Fragen.

Zur Frage 1:

Frage 1 fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Es ist ausschließlich Angelegenheit der jeweiligen Unternehmensorgane, alle Korrup­tionsvorwürfe zu klären und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die entsprechen­den Aufklärungsmaßnahmen wurden durch den Aufsichtsrat bereits veranlasst.

Zur Frage 4:

Vizekanzler Spindelegger hat ein generelles Verbot von Provisionszahlungen im Zu­sammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Rechtsgeschäften, insbesondere auch im Im­mobilienverkehr, vorgeschlagen. Dabei unterstütze ich ihn und werde demnächst eine entsprechende Regierungsvorlage einbringen.

Zur Frage 5:

Aus meiner Beantwortung der Frage 3 ergibt sich, dass die Erstattung von Anzeigen wegen des Verdachts hinsichtlich Kursmanipulationen in der Telekom Austria nicht in den Zuständigkeitsbereich der ÖIAG, sondern der Unternehmensorgane der Telekom fällt. Pressemeldungen der ÖIAG ist jedoch zu entnehmen, dass über Initiative des ÖIAG-Vorstandes Mag. Beyrer als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Telekom AG eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Telekom Austria AG am 2. September mit folgendem Ergebnis abgehalten wurde:

Es wird ein Ad-hoc-Kontrollausschuss eingerichtet, welcher ein unabhängiges, exter­nes, mit internationalen Fachleuten verstärktes Untersuchungsteam, das an den Kon­trollausschuss Bericht zu erstatten hat, mit der Durchleuchtung der Akquisition und der Immobiliengeschäfte beauftragt. Das war die Folge des ersten Berichtes, den der Tele­kom-Vorstand auch an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Dieses Untersuchungs­team soll mit der Internen Revision der Telekom Austria AG, welche für diese Untersu­chung vom Vorstand weisungsfrei gestellt wird, zusammenarbeiten. Das Untersu­chungsteam soll weiters das Compliance-System der Telekom Austria AG analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge erstatten.

 


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