Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 67

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welcher das BMI nachgekommen ist. Die Bedeckung hierfür wurde vom BMI innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets aufgebracht.

Zur Frage 21:

Die Vereinbarungen des Innenministeriums mit den Ländern Niederösterreich und Stei­ermark zur Ausrollung des Funknetzes flächendeckend in diesen Bundesländern führ­ten zu keinen Budgetüberschreitungen.

Zur Frage 22:

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass es entgegen der vorliegenden Frage­stellung keine Finanzlandesdirektion Linz gibt. Gemeint sein könnte Folgendes:

Am Standort Linz Terminal Tower befinden sich das Finanzamt Linz, das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr mit Standort Linz Urfahr, das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, das jetzt auch das Glücksspiel mit betreut, das Zollamt Linz Wels mit Standort Linz, die Steuer- und Zollkoordination der Region Mitte mit Standort Linz, die Großbetriebsprüfung mit Standort Linz, die Steuerfahndung mit Standort Linz, die Bun­desfinanzakademie mit der Außenstelle Linz, der Unabhängige Finanzsenat mit der Außenstelle Linz.

Allein an dieser Aufzählung können Sie erkennen, dass die vorherige Zersplitterung auf die unterschiedlichen Standorte ineffizient und daher die Übersiedlung in den Tower gerechtfertigt war. (Abg. Dr. Lichtenecker: Und was hat es genutzt?)

Die Gesamtaufwendungen im Zusammenhang mit der Übersiedlung und mit der Unter­bringung im Terminal Tower betragen bis heute 15,9 Millionen. Dadurch konnten weit höhere Kosten durch aufwendige Sanierungsnotwendigkeiten an den alten Standorten vermieden werden. Die alten Standorte wurden aufgegeben.

Zur Frage 23:

Das BMF kann mangels Zuständigkeit keine Auskünfte über Leerstände oder Mietzins­zahlungen am Immobilienbestand der BIG bekannt geben.

Zu den Fragen 24 und 25:

Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchfüh­rung von Abgabenverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Ich kann daher keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus konkreten Abgabenverfahren der in der Anfrage genannten Personen oder Unterneh­mungen bekannt geben.

Zur Frage 26:

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 26. Juli 2011 ein Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Wien erhalten. Am 29. Juli 2011 wurde diesem Ersuchen mit der Übermittlung umfangreicher Unterlagen und entsprechender Erläuterung entsprochen.

Zu den Fragen 27 bis 31:

Die österreichische Bundesverfassung, insbesondere das Bundesministeriengesetz, regelt sehr genau, wofür die Bundesregierung beziehungsweise die einzelnen Ressorts oder Ressortspitzen verantwortlich sind. Es liegt demnach unter anderem in der Res­sortverantwortung der einzelnen Minister, zu im eigenen Bereich eingetretenen Scha­densfällen entsprechende Schritte zur Bereinigung, aber auch Vorkehrung und Präven­tion zu setzen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich in meinem Zuständigkeitsbereich für den Fall, dass ein konkreter Schaden festgestellt werden sollte, nicht zögern werde, entsprechende Schritte zu setzen.

Für meinen Zuständigkeitsbereich darf ich außerdem zum hier aufgegriffenen Thema Korruption ganz allgemein festhalten, dass das Bundesministerium für Finanzen und


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