Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 71

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Sie sollten all diesen Bestimmungen, die hier im Haus ja schon vorliegen, denen Sie nur mehr zustimmen müssten, auch wirklich zustimmen. Und um diese Nagelprobe heute wieder zu machen, bringe ich noch den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gläserne Parteikassen ein, den ich auch in seinen Grundzügen erläutere, in dem es genau darum geht, sämtliche Partei­spenden offenzulegen, anonyme Spenden zu verbieten und insbesondere die „Spen­denwäsche“ zu verbieten, wo es eben darum geht, dass Firmen Ihnen über Interessen­vertretungen Geld zukommen lassen und das Ganze ausdrücklich verschleiert wird.

Das alles steht in Deutschland zum Beispiel unter Strafe. So soll es auch in Österreich sein.

Deshalb – das sage ich Ihnen –: Stimmen Sie diesen Anträgen zu, detto jenen zu den Untersuchungsausschüssen. Es wird der Tag kommen, an dem Sie das ohnehin nicht aufhalten können. Je schneller, desto besser. (Beifall bei den Grünen.)

14.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, in seinen Grundzügen erläutert und wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gläserne Par­teikassen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend Aufklärung des schwarz-blauen Korruptionssumpfes

Begründung

Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile einer demo­kratischen Grundordnung. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die politi­schen Parteien aus öffentlicher Hand finanziert werden. Nur so kann gewährleistet wer­den, dass die Entscheidungen der politischen Handlungsträger aufgrund einer internen Meinungsbildung getroffen werden können. Andernfalls wären die Parteien in ihrer Fi­nanzierung von Zuwendungen bestimmter Lobbys und Großspendern abhängig, die sich dafür wiederum Gegenleistungen erwarten würden. Will man diese Auswüchse, wie etwa "gekaufte politische Entscheidungen" und Korruption verhindern, so führt an einer öffentlichen Parteienfinanzierung kein Weg vorbei.

Gerade die Finanzierung von Parteiarbeit durch öffentliche Gelder bedeutet gleichzeitig aber eine ganz besondere Verantwortung dafür, mit diesen Mitteln sorgsam umzu­gehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass ihre Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden.

Die Antwort kann nur maximale Transparenz und Öffentlichkeit sein. Die politischen Parteien sollen selbstverständlich weiterhin mit öffentlichen Mitteln ausgestattet wer­den, die für ihre politische Arbeit notwendig sind. Die Steuer zahlenden Bürgerinnen haben aber gleichzeitig ein Recht darauf, zu erfahren, wer diese Parteien - möglicher­wei­se nicht ganz uneigennützig - zusätzlich finanziert, und wofür das Geld der Parteien im einzelnen verwendet wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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