Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 72

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Parteienge­setzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:

1. Detailliertere Darstellung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht (neben di­rekten Spenden sollen auch indirekte Spenden, wie Kostenübernahmen, Sachspen­den, Zuwendungen an Teil- und Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen etc. of­fen zu legen sein) sowie Veröffentlichung des Berichtes durch die Parlamentsdirektion

2. Spenden, deren Wert innerhalb eines Kalenderjahres € 7.000.- übersteigt, sollen un­ter Angabe des Spenders (Name und Adresse) im Rechenschaftsbericht zu veröffent­lichen sein

3. Die Annahme von Spenden soll Parteien jedenfalls in folgenden Fällen generell un­tersagt sein:

anonyme Spenden, deren Wert € 500.- übersteigt

Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer Gegenleistung gewährt wer­den

Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, von auf freiwilliger Mitgliedschaft be­ruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Kammern, Stiftungen und Fonds. Da­durch soll die sogenannte "Spendenwäsche" in Form der bloßen Weiterleitung von anonym bleibenden SpenderInnen durch die genannten juristische Personen unterbun­den werden.

4. Eine Verletzung der Transparenz-Bestimmungen über Parteienfinanzierung (etwa durch Vermögensverschleierung oder das Zerlegen einer Spende in Teilbeträge) soll strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Verheimlichung einer Spende soll außerdem zur Einziehung des Geldwerts der Spende durch das Parlament und zur Einbehaltung des doppelten Werts bei der nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung führen.

5. Substantielle Kürzung der Frist zur Vorlage des Rechenschaftsberichts

6. Rechenschaftspflicht: Verpflichtung der Parteien, eine detailliertere Aufschlüsselung ihrer Ausgaben in den jährlichen Rechenschaftsbericht aufzunehmen (insbesondere hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder z.B. für per­sönliche Spesen und Repräsentationsaufwand). Klarstellung, dass die Rechenschafts­pflicht auch für Landesparteien und deren nachgeordnete Ebenen (Bezirks- und Orts­organisationen) gilt sowie Einbeziehung von Teilorganisationen von Parteien

7. Deklarationspflicht: Jene Parteien und wahlwerbenden Gruppen, die im Nationalrat vertreten oder bei den letzten Nationalratswahlen angetreten sind, haben ihre Partei­finanzen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem Rechnungs­hof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren. In den Rechenschaftsbe­richt ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich stelle die Uhr ebenfalls wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.

 


14.15.33

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Genau das, was der Vorredner hier gefordert hat, haben wir vor. Wir haben schon in unserer Opposi-


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