Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:
1. Detailliertere Darstellung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht (neben direkten Spenden sollen auch indirekte Spenden, wie Kostenübernahmen, Sachspenden, Zuwendungen an Teil- und Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen etc. offen zu legen sein) sowie Veröffentlichung des Berichtes durch die Parlamentsdirektion
2. Spenden, deren Wert innerhalb eines Kalenderjahres € 7.000.- übersteigt, sollen unter Angabe des Spenders (Name und Adresse) im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sein
3. Die Annahme von Spenden soll Parteien jedenfalls in folgenden Fällen generell untersagt sein:
anonyme Spenden, deren Wert € 500.- übersteigt
Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer Gegenleistung gewährt werden
Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, von auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Kammern, Stiftungen und Fonds. Dadurch soll die sogenannte "Spendenwäsche" in Form der bloßen Weiterleitung von anonym bleibenden SpenderInnen durch die genannten juristische Personen unterbunden werden.
4. Eine Verletzung der Transparenz-Bestimmungen über Parteienfinanzierung (etwa durch Vermögensverschleierung oder das Zerlegen einer Spende in Teilbeträge) soll strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Verheimlichung einer Spende soll außerdem zur Einziehung des Geldwerts der Spende durch das Parlament und zur Einbehaltung des doppelten Werts bei der nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung führen.
5. Substantielle Kürzung der Frist zur Vorlage des Rechenschaftsberichts
6. Rechenschaftspflicht: Verpflichtung der Parteien, eine detailliertere Aufschlüsselung ihrer Ausgaben in den jährlichen Rechenschaftsbericht aufzunehmen (insbesondere hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder z.B. für persönliche Spesen und Repräsentationsaufwand). Klarstellung, dass die Rechenschaftspflicht auch für Landesparteien und deren nachgeordnete Ebenen (Bezirks- und Ortsorganisationen) gilt sowie Einbeziehung von Teilorganisationen von Parteien
7. Deklarationspflicht: Jene Parteien und wahlwerbenden Gruppen, die im Nationalrat vertreten oder bei den letzten Nationalratswahlen angetreten sind, haben ihre Parteifinanzen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren. In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich stelle die Uhr ebenfalls wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.
14.15
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Genau das, was der Vorredner hier gefordert hat, haben wir vor. Wir haben schon in unserer Opposi-
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