Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 110

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.00

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Werte Volksanwältinnen! Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft leistet ganze Arbeit. Ich bin da nicht auf Seiten des BZÖ, das ist ein völlig falscher Vorwurf. Sie verdient unsere Achtung und unseren Applaus.

Herr Kollege Grosz, aber in einem Punkt haben Sie schon recht: Die Unterstützung durch Applaus ist zu wenig, wir müssen auch im Parlament einiges tun, falls Fehler, Missstände und so weiter aufgedeckt werden, um Änderungen herbeizuführen. Diese Missstandsfeststellungen kommen ja von allen Mitgliedern der Volksanwaltschaft, von den zwei Volksanwältinnen und vom Volksanwalt, und die kommen aus drei verschie­denen Parteien. Das BZÖ stellt halt keinen, aber Beschlüsse werden parteiunabhängig gefasst. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Petzner.)

Es ist überhaupt nichts dabei: Wo Menschen zusammenarbeiten, können Fehler passieren. Die Fehler werden aufgedeckt und dann so gut es geht korrigiert. (Abg. Grosz: Aber seit der Nationalratswahl ...!) Wenn Sie in einem Ausschuss der Meinung sind, dass eine Missstandsfeststellung zu Unrecht getätigt worden ist, dann können Sie das sagen. Sie müssen auch nicht zustimmen, Sie sind ohnehin Kontraredner gewesen. Insgesamt ist das, glaube ich, nicht der richtige Weg. (Abg. Grosz: Martin Graf wird der nächste Volksanwalt!)

Es gibt tatsächlich viele Ministerien, die sich an den Empfehlungen der Volks­anwalt­schaft orientieren und das jeweilige Defizit reduzieren. Es gibt aber auch solche, die das völlig ignorieren, sie stehen sozusagen über dem Gesetz und wissen alles besser. Ein gutes Beispiel haben wir heute schon zweimal gehört, ich erwähne es auch: Der Landwirtschaftsminister ignoriert das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2005. Wie Sie wissen, regelt das Tierschutzgesetz die Haltung von Tieren. Die ministerielle Verord­nung zur Schweinehaltung entspricht einfach nicht diesem Tierschutzgesetz, und zwar in mehreren Punkten. Das hat die Volksanwaltschaft auch zur Kenntnis gebracht.

Diese Verordnung entspricht nicht dem Gesetz, deshalb müssen die meisten Zucht­sauen in Österreich ihr Leben lang in Käfigen vegetieren – denn leben kann man das nicht nennen –, die so groß sind wie sie selbst. (Abg. Hornek: Das ist Unsinn! Das stimmt nicht!) – Das stimmt schon, da brauchen wir jetzt nicht mehr ... (Abg. Hornek: Das stimmt nicht! Nein! Unsinn!) Ohne Stroh, ohne die Möglichkeit, einen Schritt vorwärts oder zurück zu machen, auch das Aufstehen oder Hinsetzen ist mühsam.

Meine Damen und Herren, hiebei handelt es sich um schwere Folter, das ist gar keine Frage. (Abg. Hornek: Sie sind doch völlig ahnungslos, Herr Kollege!) Dann gibt es auch noch Strafverschärfung, 85 Prozent haben noch Spaltböden. Mit einem Wort: Das ist nicht artgerecht, wie man so schön sagt. Wir wissen, dass Schweine soziale Wesen sind, die in Gruppen leben, Nest bauen, normalerweise Schlaf- und Kotbereich tren­nen. Alle diese Dinge sind nicht erfüllt.

Was entsteht dadurch? – Es entstehen natürlich großes Leid, Schmerz, Angst, Stress. Dieser Stress schlägt sich natürlich auch auf den Fleischgenuss nieder. (Abg. Hornek: Lassen Sie das, Sie haben wirklich keine Ahnung!) Der Stress geht über die Hormone ins Fleisch.

Auf all das weisen die Grünen seit Jahren hin. Jetzt hat auch die Volksanwaltschaft den Ball aufgenommen, und wir sind sehr froh über diese Missstandsfeststellung. Die


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