Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 138

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Ab Mitte 2013 soll der Europäische Stabilitätsmechanismus die Hilfen abwickeln. Die­ser wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag eingerichtet. Dieser wird vom Nationalrat zu genehmigen sein.

Zur Frage 10:

Der ESM-Vertrag wurde bereits einmal fertig ausverhandelt. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone haben am 21. Juli dieses Jahres Maßnahmen beschlossen, welche auch den bereits verhandelten Vertrag betreffen.

Meine Linie ist, die Änderungen auf das absolute Minimum der Beschlüsse vom 21. Juli zu begrenzen. Derzeit sind auch keine weiter darüber hinausgehenden Fragen in Diskussion.

Zur Frage 11:

Das Finanzministerium braucht keinen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Speku­lationsgeschäfte eingedämmt beziehungsweise mit dem Hochrisikogeschäfte wie Leerverkäufe verboten werden, weil dies mit § 48d Abs. 12 Börsegesetz bereits Gegenstand der österreichischen Rechtsordnung ist und dieses Hohe Haus das bereits beschlossen hat – also brauchen wir das nicht noch einmal zu machen (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Ing. Westenthaler: Warum findet es dann statt? Warum gibt’s dann Leerverkäufe, Kollegen von der ÖVP? – Abg. Kopf: Warum gibt’s Diebstähle, obwohl sie verboten sind?) –, und zweitens wird ein derartiges Projekt, besonders Sonderregelungen für Short Sellings, Credit Default Swaps et cetera, auch auf EU-Ebene in Form einer Richtlinie verhandelt.

Zur Frage 12:

Ein Alleingang Österreichs wäre nicht sehr sinnvoll, weil es dadurch zu keiner Eindäm­mung, sondern nur zu einer Verlagerung von Spekulationen in andere Länder käme. Die Einführung einer solchen Steuer müsste EU-weit erfolgen. Entsprechende Kon­takte mit der Kommission hat es bereits gegeben. Kernpunkte einer solchen Steuer aus österreichischer Sicht sind dargelegt. Die Regierung unterstützt dies. Jegliche Initiative auf EU-Ebene in diesem Bereich wird von uns aktiv betrieben.

Zur Frage 13:

Durch die neue Besteuerung von Kapitalvermögen werden generell Substanzgewinne aus Wertpapieren und somit auch Substanzgewinne aus Finanzspekulationen erfasst. Darüber hinaus gibt es einen Vorschlag für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer, der voraussichtlich am 5. Oktober im Kollegium der Kommissare beraten wird.

Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach für die Einführung einer Finanztrans­aktionssteuer ausgesprochen. Ich habe dies letztes Wochenende im Rahmen des informellen ECOFIN-Treffens in Polen nochmals eindringlich deponiert und begrüße daher die Initiative auf EU-Ebene.

Zur Frage 14:

Eine derartige Regelung stünde im Widerspruch zum verfassungsgesetzlich normierten Sachlichkeitsgebot. Zudem hat die Preisgestaltung der Kreditinstitute durch betriebs­wirtschaftlich veranlasste Überlegungen zu erfolgen.

Zur Frage 15:

Die Experten des Bundesministeriums für Finanzen finalisieren die legistischen Vorarbeiten. Mein Ziel ist es, dem Hohen Haus noch heuer eine entsprechende Regie­rungsvorlage vorzulegen.

 


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